Full text : Die Wirtschaftsnöte des Westens durch Kriegsausgang und Grenzziehung

bestimmungen des Friedensvertrages, wodurch die
gesamtdeutsche Landwirtschaft belastet wurde.
Die rheinische (speziell die niederrheinische) Pferdezucht
hat leider, nachdem inzwischen ihre züchterische Arbeit ohne
grobe Eingriffe wieder getan werden kann, und nachdem auch
Deutschland seine freie Handelsvertragsfähigkeit wiedererlangt
hat, nicht diejenige Berücksichtigung ihrer Belange gefunden,
die ihr zu ihrer Wiederherstellung nach all ihren Schäden recht
notwendig gewesen wäre, Die durch den Handelsvertrag mit
Belgien nunmehr erfolgte definitive Nachkriegszollregulierung
erleichtert nämlich die Einfuhr mittleren Materials an
Arbeitspferden aus Belgien, die dort bekanntlich ebenfalls zahlreich
 gezüchtet werden, nach Deutschland so sehr, daß dadurch
der eigene Absatz der langsam wieder herangewachsenen rheinischen
 Zuchtprodukte sehr erschwert wird und derzeit ganz
ins Stocken geraten ist, Jedoch haben wir von einem näheren
Eingehen auf diese Zusammenhänge jetzt abzusehen, da wir es
hier ja nur mit den Wunden zu tun haben, welche die Be -
satzung der rheinischen Landwirtschaft geschlagen hat, und
die auch mit den erörterten Punkten noch keineswegs erschöpft
sind, denn neben die Schäden der Viehhalter treten die Schäden
der Feld- und Ackerwirtschaft, Nach einer Statistik
vom 28, Oktober 1920 waren bis zu diesem Datum von der
Besatzung (neben den ehemaligen deutschen Exerzierplätzen)
an landwirtschaftlichem Kulturland für 18 Flug- und 6 größere
Schieß- und Übungsplätze im besetzten Gebiet im ganzen
2195 ha — davon 1589 ha in der französischen Zone — beschlagnahmt,
 eine an sich bereits respektable Ziffer, die aber bald
weit überholt worden ist, denn Ende 1927 — also nach Räumung
der ersten Zone — waren beschlagnahmt an
I. Schießplatzgelände ‚ 14996,46 ha
IL Flugplatzgelände 2. . 1827,74 ha

also zusammen 16 824,20 ha

davon in Preußen
I. Schießplatzgelände . . 5929 ha
IL, Flugplatzgelände . . . 1153 ha
zusammen 7082 ha

Daß militärische Anlagen solchen Umfanges schon an
sich eine wesentliche Beschränkung der landwirtschaftlichen
Nutzungsfläche und damit der Leistungsfähigkeit darstellen,
wird kaum zu bestreiten sein, die Art der Ausübung dieser
„Servituten”, wie man diese militärischen Belastungen der
Landwirtschaft zutreffend genannt hat, ist für den ökonomischen
            
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