Waldpflege hörte auf, statt dessen erfolgte Devastierung der
Forsten, die den Franzosen als sogenanntes produktives Pfand
dienten.
Eine weitere tiefgreifende Schädigung durch den Ruhrkonflikt
bestand darin, daß für die agrarischen Produkte auch
keine Normal verwertun fg möglich war. Absatzstockung und
geringe Preise waren die Folge der eingetretenen Absatzschwierigkeiten.
Um nur auf ein oder zwei Beispiele hinzuweisen:
für die linksrheinischen Gemüse- und Obstzüchter war
ihr übliches Absatzgebiet, das Ruhrindustriegebiet versperrt,
die Sachen verdarben; und ebenso war die niederrheinische
Schlachtvieherzeugung, wie insbesondere die Kaltblutzucht
der Arbeitspferde dort ohne jede Absatzmöglichkeit
in ihr gewohntes Gebiet, dem rechtsrheinischen Industriebezirk,
Halten wir zu diesen Schädigungen der einzelnen Zweige der
Landwirtschaft noch das generelle Unheil, welches in einer erheblichen
Verlängerung des wirtschaftlich aufzehrenden und
alles verunsichernden deutschen Währungsverfalles bestand,
und das verursacht wurde durch die Weigerung der Besatzung,
die stabilisierte Rentenmark im besetzten Gebiet zuzulassen.
Es wird sich wohl niemand dem Eindruck entziehen, daß
eine langnachhaltende Wirkung einer solchen Wirtschaftskatastrophe
auf die rheinische Landwirtschaft angenommen werden
muß, auch wenn eine genaue rechnerische Festlegung der
Schadensumme nicht möglich ist, Die rheinische Landwirtschaftskammer
schätzt den wirklichen Schaden der rheinischen
Landwirtschaft damals auf 250 bis 300 Mill. GM., und es muß
neben diesen Ziffern der Betrag, welcher den Landwirten aus
den 30 Mill. des Ruhrschädenfonds wirklich zugeflossen ist, als
durchaus ungenügend angesehen werden, um die entstandenen
Schäden wirklich voll zu reparieren. Es sind der rheinischen
Landwirtschaft nur 1167 000 RM. zugebilligt worden, von denen
jeder Kreis der Höhengebiete 6200 RM. zur Wiederhebung der
Rindviehzucht und 1504 RM. für Hebung der Schweinezucht
erhielt, während an sämtliche Landkreise je 4500 RM. für Versuchsringe
gezahlt wurden. Der einzelne geschädigte Landwirt
hat also im Gegensatz zu den industriellen Ruhrgeschädigten
unmittelbar weder in bar noch in natura etwas erhalten.
Es sind indessen doch einzelne der schädigenden Einwirkungen
des Ruhrkonflikts, aus denen insbesondere die
Hemmungen der Ackerwirtschaft folgten, in ihrem ziffernmäßigen
Umfang auch genauer zu erfassen, und hieraus lassen
sich dann doch wohl einigermaßen sichere Rückschlüsse auch
allgemein auf die tiefgreifende und langandauernde Wirkung
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