Betrieb der Eisenbahnen im besetzten Gebiet wieder zu übernehmen;
daß diese Kontrolle des Eisenbahnbetriebes auch die
Kontrolle der auf der Bahn bewegten Güter in sich schließt,
bedarf kaum des besonderen Hinweises.
Neben dieser „Section Rhenane” verfügt die Besatzung aber
noch am Rhein über ein zweites Kontrollorgan, nämlich die
interalliierten Eisenbahnkommissionen mit einem Bestand
von etwa 125 Mann, die mit dem Vollzuge der Verkehrsordonnanz
Nr, 282 betraut sind. Eine besondere Last
trägt die Reichsbahn ferner noch durch die Verpflichtung des
rheinischen Bahnnetzes zur Leistung der Militärtransporte für
die Besatzung bezüglich deren s. Z. sogar die Anfahrt der Ruhrarmee
verlangt wurde und zur Rücksichtnahme des ganzen Betriebes
auf die Bedürfnisse und Ansprüche der Besatzung bezüglich
Verproviantierung und Materialergänzung, was alles
eine fühlbare Verkehrserschwerung darstellt,
Eine gleiche Last trägt auch die rheinische Postverwaltung
bezüglich des Brief-, Telegramm- und Telephonverkehrs
der Besatzung, dessen Prärogative vor den zivilen
Bedürfnissen sie ebenfalls achten muß; das Damoklesschwert
einer erneuten Einführung einer Postzensur schwebt zudem
als Möglichkeit über der rheinischen Wirtschalt.
Erst ab 1. Dezember 1925 ist im besetzten Gebiet der
Wirtschafts- und Presse run dfunk freigegeben worden. Hervorzuheben
ist infolgedessen eine jahrelange zunächst doch
jedenfalls kulturelle Rückständigkeit des besetzten Gebietes,
aber auch der Nachrichtendienst des Zeitungswesens
wie die schnelle Übermittlung der Wirtschafts-, besonders der
Börsennachrichten haben darunter gelitten, zweifellos hat
sich dies irgendwie auch wirtschaftlich schädigend ausgewirkt,
wenn es auch nicht möglich erscheint, ziffernmäßig
gerade diese Schwächungen des linksrheinischen Wirtschaftslebens
im Vergleich mit dem immer ganz unbehindert
pulsierenden im übrigen Reiche aufzuzeigen. — Noch immer
hemmt die Besatzung vielfach die theoretisch im besetzten
Gebiet freigegebene deutsche Zivilluftfahrt praktisch.
Die zur Schaffung von Flugplätzen beabsichtigten Geländeerwerbungen
in Euren bei Trier (ehemal, Exerzierplatz) und
Weiden-Merzbrück (nicht benützter Militärflugplatz) konnten
lange nicht verwirklicht werden, und dieser Unterbringung,
Beschränkung, Verzögerung von vielen Werken des friedlichen
technischen Verkehrsfortschrittes im Rheinland stehen gegenüber
— man kann sich nicht enthalten gerade in diesem Zusammenhang
nochmals darauf zurückzugreifen, — alle die Beanspruchungen
der rheinischen Wirtschaft zur Herbeiführung tech-