Wirtschaftsgebiete. Im Wege einer berechtigten Unterstützungspolitik
zugunsten des Handwerks der „Reparationsprovinz‘
müssen ihm höhere Preise eingeräumt werden,
Auch im Bilde der Steuerzahlen zeigt sich deutlich die
behauptete Unterlegenheit des besetzten Gebiets. Ein Vergleich
des Steueraufkommens pro Kopf der Bevölkerung
zeigt, daß der traditionelle Glaube an den größeren Reichtum
des Westens, soweit die südwestliche Hälfte der besetzten
preußischen Rheinprovinz in Frage kommt, für die gegenwärtigen
Verhältnisse jedenfalls endgültig widerlegt ist:
Steueraufkommen pro Kopf der Bevölkerung:
1925
aus Reichs-Einkommen- u. Körper- aus Einkommen-, Körperschafts-,
schaftssteuer Vermögens- und Umsatzsteuer zusim
Reichsdurchschnitt sammen im Reichsdurchschnitt
39,12 RM. 66,58 RM.
dagegen im
Landesfinanzamtsbezirk
i; Köln....- ... 22,— RM.
1927
im Reichsdurchschnitt . 52,27
im Landesfinanzamtsbezirk
Köln......... 44,62
14.57
63,84 „
In beiden Jahren lag also das Aufkommen an Einkommenund
Körperschaftssteuer wie auch an das Aufkommen an Einkommen-,
Körperschafts-, Vermögens- und Umsatzsteuer zusammen
auf den Kopf der Bevölkerung berechnet in dem Steuerbezirk,
der die hier in Betracht kommenden Gebiete umfaßt, erheblich
(einmal bis zu 44 v. H.) unter dem Reichsdurchschnitt,
wir sehen also ein Doppeltes. Erhöhte kommunalpolitische Aufgaben
treten im besetzten Westen heran an Gemeinden mit
offensichtlich schwachen Erwerbs- und Vermögensverhältnissen
der Steuerzahler, Das Resultat kann nur sein, daß die zur
Durchführung dieser Aufgaben den einzelnen treffende gemeindliche
Steuerbelastung über den Durchschnitt hoch und
ferner ihn besonders bedrückend sein muß.
XI. Die Rheinschiffahrt.
Die Frachtschiffahrt in ihrer Eigenschaft als eines Hilfsgewerbes
der Wirtschaft hängt in ihrem Gedeihen von Handel
und Industrie vollständig ab, und sie kann nicht blühen, wenn
es Handel und Gewerbe schlecht geht. Daß die Rheinschifffahrt
von dieser Regel keine Ausnahme macht, daß auch ihre
Inanspruchnahme durch die Frachten gemindert sein muß anm