Full text : Die Wirtschaftsnöte des Westens durch Kriegsausgang und Grenzziehung

auf die Notlage der Grenzgänger, die dort im Frankengebiet
arbeiten (mit der wir uns noch näher zu beschäftigen haben
werden), muß der kleine Grenzverkehr liberal gehandhabt
werden. Die unvermeidliche Folge hiervon aber ist, daß die
Grenzbevölkerung dort auf dem Wege des kleinen Grenzverkehrs
 möglichst alle ihre Handwerkerbestellungen beim
Schneider, Schuhmacher, ja beim Metzger und Bäcker, Schmied
und Wagner im Ausland erledigen läßt. Der heimische Grenzgewerbetreibende
 und Handwerker hat so seine alte Kundschaft
 verloren, besonders gegenüber der luxemburgischen
Grenze wäre hier die Anordnung gewisser Einschränkungen
doch am Platze,
Das Handwerk des besetzten Gebietes befürchtet endlich
eine mögliche Schädigung durch die Überschwemmung mit
reichseigenem Besatzungsgerät im Falle der Räumung
einer oder beider letzten Zonen. Hier muß die Verwertung
nach bestimmten Richtlinien durchgeführt werden, wonach
möglichst nur Behörden und Wohlfahrtsorganisationen zu den
Erwerbsberechtigten der Möbel und des anderen bisherigen
Gebrauchsguts der Besatzung gehören dürfen, unter Ausschluß
privater Käufer im freihändigen Erwerb, Damit auch bei einer
solch sorgsamen Praxis der rheinische Verkaufsmarkt mit Handwerkergut
 nicht zum Schaden für die einheimischen Meister
und Geschäfte belastet wird, bleibt zu fordern, daß die Veräußerung
 möglichst im unbesetzten Gebiet stattfindet.
Was das Handwerk des besetzten Gebietes zur Milderung
seiner Notlage fordern muß, ist — neben den allgemeinen
Maßnahmen für die Wirtschaft des besetzten Gebietes — weitgehende
 Unterstützung durch Reich, Länder, Kommunen,
Eisenbahn und Post, und zwar durch Zuführung von Aufträgen
 an die Handwerker des besetzten Gebietes unter
Zurückstellung der Bedenken, von denen wir eingangs dieses
Kapitels sprachen. Diese Aufträge dürfen aber auf keinen
Fall nach dem Grundsatz der Gewährung des Zuschlags an
den Mindestfordernden vergeben werden, sondern
zu einem angemessenen Preise, Es geht nicht an,
daß die sich im Wettbewerb ergebenden Preise der
Wirtschaftsbetriebe des unbesetzten Deutschlands als
Norm für das Handwerk des besetzten Gebietes gelten
können. Durch die Sonderbelastungen des besetzten Gebietes,
 wie wir sie zum Teil schon geschildert haben,
höhere Löhne, höhere Steuern und Rohmaterialpreise, besondere
 Geschäftsunkosten und die ungreifbare, aber vorhandene
 höhere Risikoprämie, ist das Handwerk hier nicht in
dem Maße konkurrenzfähig wie die Fachgenossen anderer

‘115
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.