besteuerung. Die Gemeindebesteuerung beruht derzeit bekanntlich
in erster Linie auf den Realsteuern, Grundund
Gewerbesteuern, die Handwerk und Gewerbe in erster
Linie treffen, das berechtigt uns auch die finanzielle Lage
der Gemeinden im Zusammenhang mit der Lage des mittleren
Gewerbes zu besprechen. Entsprechend erhöhten Kommunallasten
im besetzten Gebiet ist eine durchaus anormale Belastung
des Gewerbes dort festzustellen, welche die gedeihliche
Entwicklung des Gewerbes besonders beengt. —
Das ganze ist das Ergebnis einer Zwangslage, die Gemeinden
des besetzten Gebietes müssen durch die Besatzung
erhöhte Ausgaben für Polizeilasten und den Sicherheitsdienst
haben, die ihnen auch nicht abgenommen werden könne, denn
außerdem ist die Einführung der staatlichen Polizei dort verboten,
Die Gemeinden müssen in den Besatzungsämtern einen verstärkten
Beamtenkörper unterhalten. Sie haben infolge des viel
größeren Verschleißes durch den Fuhrpark der Truppen einen
besonders hohen Wege- und Straßenbau-Unterhaltungsetat”).
Sie sind gezwungen, aus nationalen Gründen besondere kulturelle
Maßnahmen (für Vorträge, Theater, Orchester) zu treffen mit
dem Erfordernis hohen Aufwandes. Auch ihr Fürsorge- und
Wohlfahrtsetat schwillt besonders an. Ein Beispiel: Der
öffentliche Berufsvormund wird in allen Städten des besetzten
Gebietes stark erhöhte Forderungen an das städtische
Fürsorgeamt für seine unehelich geborenen Mündel zu stellen
haben, weil nach den Vorschriften der Rheinlandkommission
die Durchführung von Alimentenansprüchen gegen alliierte
Militärpersonen als Erzeuger der zahlreichen dem Berufsvormund
unterstellten unehelich von deutschen Müttern geborenen
Kindern vor den deutschen Gerichten des besetzten
Gebiets unzulässig ist, die Fürsorge für diese Mündel also fast
ausschließlich dem Etat des städtischen Fürsorgeamtes
zur Last fällt.
Eine weitere Schädigung erfahren die Handwerksmeister
und die Geschäftsleute, die unmittelbar diesseits der neuen
Grenzlinie ansässig sind, endlich noch durch die unvermeidbare
Einrichtung des kleinen Grenzverkehrs, Überall ist an
den rheinischen Grenzen ein Frankengebiet-.anschließend,
Neubelgien, Saargebiet, Lothringen, Luxemburg, Frankengebiete
aber als geringer valutarische Länder sind naturgemäß
billiger als das Gebiet der Goldmarkrechnung. Mit Rücksicht
*) Vgl. die Schlußausführungen des Kapitels über die Lage der
Landwirtschaft, bezügl, der Wegeschäden der Besatzung bei den im:
Rheinland abgehaltenen franz,-engl. Herbstmanövern 1928,
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