setzten Gebiete, so ist daran zu erinnern, daß die mit der Befestigung
der Währung zusammenhängenden Umwälzungen auf
dem Geldmarkt, insbesondere die als ihre Folge auftretende:
Kreditnot, die Wirtschaft des besetzten Gebietes besonders
hart treffen mußten, denn einmal mußte sich die durch
die Verhältnisse des Jahres 1923 und die Errichtung der
Binnenzollinie eingetretene wirtschaftliche Bedrängnis naturgemäß
im Geld- und Kreditwesen äußern, speziell aber nach
der Geldumlaufsseite hin ist die Entkapitalisierung ‘des besetzten
Gebietes durch die Inflation weiter vorgetrieben
worden als im unbesetzten Deutschland, Die Zulassung des
Rentenbankgesetzes und damit der Festmark überhaupt erfolgte
im besetzten Gebiet durch die interalliierte Rheinlandkommission
sehr viel später, als sie im übrigen Reiche schon
galt. Und noch ein weiterer Punkt beschleunigte und steigerte
die Geldentwertung im Rheinlande. Bis zum Jahre 1924 war
die Anwendung der Reichsverordnung gegen die Spekulation
in ausländischen Zahlungsmitteln im besetzten Gebiet durch
die Besatzung verboten, die deutsche Währung also gerade
dort ganz schutzlos, ganz abgesehen davon, daß schon das
Vorhandensein einer starken Käuferschicht — des fremden
Militärs — im Besitze höher valutarischer Zahlungsmittel die
Mark weiter schwächen mußte.
Endlich war, was wir schon streiften, die Errichtung von
Wechselstuben und der Betrieb von Devisenbanken bis zum
1, Oktober 1924 durch die Ordonnanz 223 der Rheinlandkommission
dem Einfluß der deutschen Regierungsstellen völlig
entzogen, Eine Unmenge von ausländischen Winkelbanken,
besser Frankenschieberstuben zu nennen, tat sich unter dem
Schutze dieser Ordonnanz in den Straßen der Städte des besetzten
Gebietes auf, sie jagten die Vernichtung der deutschen
Währung vorwärts und waren eine illoyale Konkurrenz der
alten reellen deutschen Bankfirmen. — Es wird der besonderen
Betonung kaum bedürfen, daß alle diese Umstände in Form
einer Schwächung des Kapital- und Kreditwesens des besetzten
Gebietes ihre dauernden Spuren hinterlassen mußten,
X, Die Lage von Handwerk und Gewerbe und der
Kommunen des besetzten Gebietes.
Das Handwerk des besetzten Gebietes ist neben den wiederholt
aufgezählten allgemeinen Schädigungen, welche die rheinische
Wirtschaft getroffen haben, in der Nachkriegsentwicklung
in einer Reihe von Punkten auch noch eigens in Mitleidenschaft
gezogen worden. Zunächst ist diesbezüglich namhaft zıs
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