Die mit Unterstützung der Arbeitskammer des Saarlandes
eingerichtete Kooperationsstelle Hochschule und Arbeitswelt
hat sich am 20. April 1994 der universitären Öffentlichkeit
vorgestellt. Ihr Anliegen ist insbes., Forschung und (Weiter-)Bildung
im Dienste der Arbeitswelt aus der Perspektive
von Arbeitnehmern ideengebend und -fördernd zu planen und
zu unterstützen.
Um für die Studienangebote, die nicht zum traditionellen
"Pflichtkanon" der Universität gehören, eine näherungsweise
Kostendeckung zu erreichen und sich zugleich der Konkurrenz
auf dem "Weiterbildungsmarkt" zu stellen, hat die Univer-Sität
mit Zustimmung des Wissenschaftsministers eine Gebührenordnung
verabschiedet, die sich an Gasthörer/innen, Studierende
in Aufbaustudiengängen sowie Teilnehmer/innen an
weiterbildenden Studien und Weiterbildungsveranstaltungen
richtet: Gasthörer zahlen 75 DM pro Semester; die Gebühren
in den Aufbaustudiengängen variieren zwischen (minimal) 100
und (maximal) 2.000 DM - je nach erforderlichem Aufwand und
Teilnehmerzahl.