Der Wissenschaftsrat hatte empfohlen (Drs. 1415/94 v.
21.01.1994) das mit der Universität eng kKkooperierende
Institut für Neue Materialien (INM) in die sog. Blaue Liste
aufzunehmen, wodurch die gemeinsame Finanzierung des Instituts
durch Bund und Länder abgesichert würde. (Bei den Einrichtungen
der Blauen Liste handelt es sich um selbständige
Forschungseinrichtungen von überregionaler Bedeutung, die
auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung zwischen Bund und
Ländern über die gemeinsame Förderung nach Art. 91b GG vom
28.11.1975 finanziert werden.) Angesichts "fehlenden finanziellen
Spielraums” hat der Bundesforschungsminister dies
bisher abgelehnt und zugleich auf eine bestehende "Warteliste"
verwiesen.