Vorwort
Der Universitätspräsident legt dem Hochschulrat jährlich
einen Bericht über die "Arbeit und Entwicklung" der
Universität vor (S 115 Abs. 1 UG). In vergleichbarer Weise
informiert er den Senat mit einem "Rechenschafts- und
Entwicklungsbericht"” (S 21 Abs. 1 Nr. 16).
Der hier nunmehr einem breiteren Publikum vorgestellte Jahresbericht
des Universitätspräsidenten ist im wesentlichen
eine "Synthese" der beiden vorgenannten Berichte, Er will
über die Entwicklung der Universität in den Bereichen
Forschung, Lehre und Studium - vornehmlich im Jahre 1993 -
informieren. Er soll mit der aktuellen Situation (und
einzelnen Problemen) vertraut machen und zugleich über die
Perspektiven der Universität in den nächsten Jahren informieren.
Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend ist der Bericht in
zwei Teile - Rechenschaftsbericht und Entwicklungsbericht -
gegliedert, denen sich ein tabellarischer Daten-Teil
anschließt.
Im übrigen habe ich allen Mitgliedern der Universität meinen
Dank auszusprechen. Wie sehr ich von Mitarbeit und Hilfe
aller abhängig bin, weiß ich sehr wohl. Insbesondere war
und bin ich auf die tatkräftige Unterstützung meiner Kollegen
im Präsidium und die Mitarbeiter des Präsidialamtes angewiesen;
sie findet nicht zuletzt in diesem Jahresbericht
ihren Ausdruck
Saarbrücken, im April 1994
rose sor Dr. Günther
Universitätspräsident
Hönn