Full text : 20.1993 (0020)

che Schäden die Streichvorschläge des Ministeriums hervorrufen;
 denn sie zwingen zur Einstellung von Studiengängen
(insbesondere zur massiven Verringerung der Ausbildungsmöglichkeiten
 für künftige Lehrer), zur Einschränkung von
Leistungen im medizinischen Bereich und auf weiten Gebieten
zur Rückführung der Universität auf ein Niveau, das wissenschaftlichen
 Anforderungen gerade noch, teilweise aber
nicht mehr (wie etwa im Bereich der Theologie) entspricht.
Das Konzept der Zentralen Haushalts- und Planungskommission
verdeutlicht, welches erschreckende Bild die Universität
nach einem derartigen Aderlaß bieten würde.

Unter diesen Voraussetzungen erkennt der Senat das von
der Zentralen Haushalts- und Planungskommission vorgelegte
Strukturkonzept als Ausdruck des Bemühens an, die Sparvorgaben
 in einer die Universität möglichst wenig schädigenden
Weise umzusetzen; das Ergebnis zeigt, daß die Umsetzung
einer derartigen Sparlast den Belangen von Forschung und
Lehre zuwider läuft. Die Verantwortung für die Konsequenzen
der Verwirklichung des Beschlusses der Zentralen Haushaltsund
 Planungskommission muß deshalb die Landesregierung
übernehmen, die die Universität zu Sparmaßnahmen zwingt,
Ale Am Hinblick auf Forschung und Lehre unvertretbar sind.

Der Senat geht im übrigen aber davon aus, daß dieses Konzept
 in den folgenden Jahren nicht unabänderlich realisiert
werden muß, sondern neuen Entwicklungen und Gegebenheiten
angepaßt werden wird und damit auch Raum 1äßt, um gegenwärtig
 noch nicht in vollem Ausmaß erkennbare Auswirkungen
durch sachgerechte Veränderungen zu mildern. Der Senat erwartet
 von der Landesregierung, daß die Sparvorgaben nochmals
 überprüft und nach sachgerechten Kriterien verringert
werden; denn nur unter dieser Voraussetzung kann innerhalb
der Universität noch eine Fortentwicklung in der erforderlichen
 Breite stattfinden. Die jetzt vorgegebene Zahl
von 170 einzusparenden Stellen beläßt der Universität nur
die Möglichkeit der Existenz auf einem wissenschaftlichen
Niveau, das für die einzige Universität im Saarland nicht
akzeptabel ist. Der Senat fordert darüber hinaus Landtag
und Landesregierung auf, den finanziellen Rahmen für die
Tätigkeit der Universität nicht noch weiter einzuschränken,
vielmehr im Gegenteil nach Möglichkeiten zu suchen, die
universitäre Lehre und Forschung im Saarland stärker als
derzeit zu fördern, damit der Nutzen für das gemeine Wohl
des Landes und seiner Bürger in sachgerechter Weise erhöht
werden kann.
            
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