Frangaises und Ausbildung der Ökonomen. Über die bereits
eingesparten Professuren im Zivilrecht und Öffentlichen
Recht hinaus kommt nur eine weitere Professur zur
Einsparung in Betracht; die Zahl der gesetzlich vorge-Schriebenen
Wahlfachgruppen müßte ggf. reduziert werden.
Personalstellen im Bibliotheksbereich sollen durch Zusammenlegung
bisher getrennter Fachbereichsbibliotheken
eingespart werden; dies setzt bauliche Veränderungen
voraus, die als realisierbar eingeschätzt werden, Im übrigen
sollen Dauerstellen aufgegeben und die Ausstattung
bei Neuberufungen reduziert werden. Die Wiederbesetzung
der voraussichtlich 1995 freiwerdenden Professur für
Prozeßrecht, Bürgerliches Recht und Arbeitsrecht wird
als unerläßlich angesehen.
Für den Fachbereich 2 ist die Aufgabe einer Professur
für Nationalökonomie sowie einer Professur im Bereich
der Betriebswirtschaftslehre vorgesehen. Der größte Teil
der Lehrstäbe soll aufgegeben werden. Der künftige
wegfall einer Professur für Betriebswirtschaftslehre muß
im Zusammenhang mit den langfristigen Planungen des
Fachbereichs gesehen werden, in den profilbildenden
Schwerpunkten Handel/Marketing und Controlling weiterhin
stark vertreten zu sein.
Im Bereich der Politikwissenschaft sollen deutliche
Einsparungen erfolgen. Aus Respekt vor dem gesamtuniversSitären
Interesse an der Erhaltung des Magisterstudienganges
Politikwissenschaft und des Lehramtsstudienganges
Sozialkunde, nicht zuletzt im Rahmen des Europaschwerpunktes
der Universität, soll eine Professur für Politikwissenschaft
erhalten bleiben und bei Neubesetzung in
Ääie Philosophische Fakultät verlagert werden,
Medizinische Fakultät
Die Erfüllung der Sparlast für die Medizinische Fakultät
(13 Professuren und 25 sonstige Personalstellen) laut
Eckwertepapier des Ministeriums vom 20. Juli 1993 wird
zu gravierenden Folgen führen, da diese Einsparungen
wegen ungünstiger Infrastrukturen wohl nur durch Streichung
einer weit höheren Zahl von Professuren erbracht
werden können.
Bereits jetzt hat die Medizinische Fakultät die schlechteste
Ausstattung mit wissenschaftlichem Personal in der
Bundesrepublik. Die angeordneten Streichungen gefährden
äen bestehenden Sonderforschungsbereich, die Gründung
eines neuen Sonderforschungsbereichs und die Etablierung
eines klinischen Forschungszentrums.
Die Weiterentwicklung des Medizinischen Fachspektrums
wird eingeengt und behindert. Künftige, derzeit noch
schwer zu überschauende Entwicklungen stehen an. Dies
gllıt für die Reform des Medizinstudiums durch eine neue
Approbationsoräanung sowie durch weitere Reformen zur
Vereinheitlichung des Medizinstudiums im europäischen
Bereich. Wegen dieser unklaren Planungsgrundlagen in
Verbindung mit dem Umfang der Sparlast und den besonders
gravierenden Auswirkungen (22 von 79 Professuren der
Fakultät sind betroffen!) sowie wegen der Kürze der Zeit
war es der Universität nicht möglich, alle Konsequenzen