Die ZHPK will die nach dieser Prüfungs sich ergebende
Mehrausstattung, für die keine besonderen ortsspezifischen
Gründe vorliegen, einsparen (soweit dies rechtlich
möglich ist).
Die ZHPK hat mit diesem Beschluß einen wesentlichen Schritt
zu einer sinnvollen Zukunftsentwicklung der Universität
getan.
Die Landesregierung selbst will ihre endgültigen Entscheidungen
über die Universitätsentwicklung erst nach Vorliegen
der Empfehlungen des Wissenschaftsrats (s.u. Kap. 2.5)
treffen.