Sparvorstellungen des _Landes
Angesichts der angespannten Haushaltslage des Saarlandes
war und ist die Universität genötigt, sich an den personellen
Einsparmaßnahmen zu beteiligen, 1991 wurden unter diesen
Umständen 16,5 Stellen eingespart. 1992 waren es gar 21
Stellen, und für 1993 steht ein entsprechender Sparzwang im
Raum. Nach den globalen Vorstellungen der Landesregierung
soll die Universität im Verlauf von 10 Jahren insgesamt
etwa LO SS ihres Stellenpotentials einsparen.
Die Streichungen, die weitgehend nicht planvoll und nach
strukturellen Gesichtspunkten - sondern aus der aktuellen
Situation (eher zufällig) freigewordener Planstellen
heraus - vorgenommen werden konnten, sind von seiten des
Wissenschaftsministers zumindestens hinsichtlich der bis
1995 freiwerdenden Professuren bereits weitgehend festgeschrieben:
Rechtswissenschaft (Nachfolge Prof. Lüke)
Volkswirtschaftslehre (Nachfolge Prof. Richter)
Politikwissenschaft (Nachfolge Prof. Schön)
Medizin (Pharmakologie: Nachfolge Prof. Jurna)
Medizin (Innere Med.: Nachfolge Prof. Meiser)
Philosophie (Nachfolge Prof, Veauthier)
Philosophie (Nachfolge Prof. Sandvoss)
Klassische Archäologie (Nachfolge Prof. Hiller)
Sportwissenschaft (Nachfolge Prof. Knauf - wurde inzwischen
zur Wiederbesetzung freigegeben)
Germanistik (Nachfolge Prof. Schmidt-Henkel)
Germanistik (Nachfolge Prof. Lichtenberager}
Um die personellen Sparvorschläge auch strukturell zu
flankieren, wurde die Universität vom Wissenschaftsminister
aufgefordert, einzelne Studiengänge aufzuheben (Lizentiat
Rechtswissenschaft, Orientalistik, Skandinavistik,
Ernährungs- und Haushaltswissenschaft) bzw. inhaltlich zu
modifizieren (Politikwissenschaft, Klassische Archäologie).
Die Planungen des Landes, in den Homburger Universitätskliniken
bis Ende 1993 200 Betten "abzubauen", können - wegen
der darin enthaltenen Gefahr der Defizit-Vergrößerung -
u.U. auch die Medizin-Studiengänge beeinträchtigen.
Die Zentrale Haushalts- und Planungskommission (ZHPK) hat
sich mit den Sparvorschlägen des Ministers befaßt: Sie
hat einzelne der o.a. einzusparenden Professuren für unverzichtbar
erklärt und (erneut) ihre eigene Verantwortung
bekräftigt, auf Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in der
Universität hinzuwirken. Auch der Senat hat dies für eine
selbstverständliche Grundforderung angesehen. Daher hat die
ZHPK am 12. November 1992 folgendes beschlossen:
Der Universitätpräsident soll die Personalausstattungen
der Universitätsgliederungen anhand von Empfehlungen
und Stellungnahmen des Wissenschaftsrats überprüfen
und der ZHPK dazu zu berichten.