Vorwort
Das vom Saarländischen Landtag am 8. März 1989
verabschiedete neue Universitätsgesetz (UG) bringt für die
Universität eine Reihe von Implikationen, deren Tragweite
sich erst im Laufe der Jahre erweisen wird. Die veränderte
Rechtslage wird im ersten Kapitel skizziert.
Das neue Gesetz verpflichtet den Universitätspräsidenten,
nunmehr jährlich dem Senat der Universität einen "Rechenschafts-
und Entwicklungsbericht" vorzulegen (8 27 Abs. 6
UG), der "die wesentlichen Ergebnisse der universitären
Arbeit” zusammenfaßt und "Vorschläge für die weitere
Entwicklung der Universität" enthält. Diesen Vorgaben entsprechend
ist der Bericht in zwei Teile - Rechenschaftsbericht
und Entwicklungsbericht - gegliedert, denen sich
ein tabellarischer Daten-Teil anschließt. Dieser ist - um
eine weitgehende Kontinuität gegenüber den Jahresberichten
gemäß SUG zu gewährleisten - für die akademischen Jahre
1988/89 und 1989/90 getrennt. Um der Kontinuität willen
sind sowohl der Titel des Berichtes als auch die jahrgangsmäßige
Numerierung beibehalten worden, weshalb dieser
Bericht die "Doppelnummer" 16./17. trägt.
Am Ende meiner zweiten Amtszeit habe ich allen Mitgliedern
unserer Universität dafür gedankt, daß sie mir durch ihre
Beiträge die Erstellung dieses Berichtes ermöglicht oder
auch durch positive wie negative Kritik wertvolle Anregungen
gegeben haben. In besonderer Weise hatte ich schließlich
den Mitgliedern des Präsidialkollegiums zu danken,
deren kollegiale und konstruktive Mitarbeit meine Amtszeit
wesentlich geprägt hat: dem Ersten Vizepräsidenten, Herrn
Prof. Dr. Volker Steinmetz, dem Vizepräsidenten für Lehre
und Studium, Herrn Prof. Dr. Peter Erdmann, dem Vizepräsidenten
für Forschung, Herrn Prof. Dr. Hans-Jürgen Koglin,
und dem Kanzler, Herrn Dr. Hartwig Cremers.
Saarbrücken, im März 1991
RR. 7 » Maier
Richard Johannes Meiser, Universitätspräsident