Full text : 16/17.1989/90 (0016-0017)

1.6 Gremienarbeit

Die Tabellen 3.1.4 und 3.2.5 umschreiben in karger Form
(und auch nur auszugsweise) die von den zentralen Gremien
geleistete Arbeit; dabei sind "Routinen" wie Stellungnahmen
 zu Berufungsvorschlägen, Wahlhandlungen usw. - der
Übersichtlichkeit halber - in die Tabellen gar nicht erst
aufgenommen worden.

Der Senat tagte in den zwei akademischen Jahren 1988/89
und 1989/90 insgesamt 20 Mal, die Zentrale Forschungskommission
 (ZFK) 19, die Zentrale Haushalts- und Planungskommission
 (ZHPK) 17 und die Zentrale Studienkommission (ZSK)
9 Mal. Rechnet man den zeitlichen Aufwand der Universitätsmitglieder
 für diese Arbeit - allein in diesen zentralen
 Gremien und ungeachtet der vor- und nachbereitenden
Tätigkeiten - zusammen, so ergibt sich im Jahresdurchschnitt
 eine Summe von rund 2.500 Arbeitsstunden (was einem
 "full time job" für 1% Personen entsprechen würde...)

Der Senat hat den folgenden - im allg. von der ZSK vorbehandelten
 - Ordnungen zugestimmt:
Prüfungs- und Studienordnung für den Diplom-Studiengang
 Soziologie
Änderung der Studienordnung für Diplomübersetzer und
Diplomdolmetscher
änderung der Promotionsordnung der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen
 Fakultät
Prüfungs- und Studienordnung für den Diplom-Studiengang
 Elektrotechnik
Änderung der Studienordnung für Diplom-Informatiker
Änderung der Ordnung für die Verleihung des Hochschulgrades
 eines Lizentiaten des Rechts
Änderung der Studienordnung über die Durchführung der
studienbegleitenden Leistungskontrollen (Jura)
Prüfungs- und Studienordnung für den Diplom-Studiengang
 "Konstruktions- und Fertigungstechnik" (mit Neu-Einrichtung
 des entsprechenden Studienganges)
Prüfungs- und Studienordnung f.d. Aufbaustudiengang
"Europäische Wirtschaft" (mit Neu-Einrichtung dess.)
Studienordnung für den Studiengang Rechtswissenschaft
(Staatsexamen)
Weitere Senats- und Kommissionsbeschlüsse sind sowohl den
0.9. Tabellen als auch den Kapiteln 1.3 (Forschung), 1.7
(Haushalt) und 1.10 (Auslandsbeziehungen) zu entnehmen.
            
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