Full text : 16/17.1989/90 (0016-0017)

1.2.4 Graduiertenförderung

Aufgrund des Gesetzes zur Förderung des wissenschaftlichen
und künstlerischen Nachwuchses (Landesgraduiertenförderungsgesetz
 - LGFG) vom 10. Oktober 1984 (Amtsblatt Saar
1984, S. 1137) stehen der Universität und der Musikhochschule
 jährlich insgesamt 612.000 DM zur Verfügung, um
wissenschaftliche Vorhaben, die einen wichtigen Beitrag
zur Forschung erwarten lassen, also in erster Linie Doktorarbeiten,
 zu fördern.

Im Jahre 1989 wurden der Vergabekommission unter Vorsitz
des Vizepräsidenten für Lehre und Studium aus den Fakultäten
 31 Anträge zur Weiterbewilligung und 54 Neuanträge
vorgelegt (vgl. nebenstehende tabellarische Übersicht).
Den Verlängerungsanträgen konnte - abgesehen von denjenigen,
 die über die (zweijährige) Regelförderungsdauer hinausgingen
 - entsprochen werden; von den Neuanträgen konnte
diesmal kaum mehr als ein Drittel bewilligt werden; dies
kennzeichnet eine massiv verschlechterte Förderungssituation
 im Vergleich zum Vorjahr, als noch fast zwei Drittel
der Neuanträge bewilligt werden konnten. Zum 1. Januar
1990 wurden insgesamt 42 Doktorand/inn/en der Universität
nach LGFG gefördert.

Landesgraduiertenförderungsgesetz

LGFG-Förderung
(Vergabe 1989)
nach Fakultäten

'Erfolgreiche

Promot.

Zechts- u. Wirtsch.
Yedizinische Fak.
Philosophische Fak.
Math.-Nat. Fak.

25
144
31
BO

Insgesamt

| 229

Neuanträge | Verlängerungsantr.

angenommen [abgelehnt

angenommen abgelehnt

1)

-
a
15

14
9

2*
1*

le

21

3
vr

27

4*

* Anträge über Regelförderungsdauer hinaus
            
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