Auf die Problematik der relativ langen Studienzeiten in
Deutschland wurde bereits im voraufgehenden Kapitel hingewiesen.
3.4 Studienförderung
Unter dem Begriff Studienförderung verstehen wir sowohl die
finanzielle Förderung des Grundstudiums beispielsweise durch
das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) als auch die
Förderung von Aufbaustudien und Postgraduiertenaktivitäten.
Nicht zu übersehen sind dabei Unterstützungen wie die Druckkostenzuschüsse
der Zentralen Forschungskommission oder Förderpreise
und Stipendien durch Stiftungen an der Universität.
Einen Eindruck dieser Leistungen vermittelt die Übersicht der
Förderer und Stiftungen an der Universität des Saarlandes im
Vorlesungsverzeichnis.
3.4.1 Das_Studentenwerk_e.V.
(Geschäftsführer: Dipl.-Volkswirt W. Klöppelt)
Wie in den Vorjahren war die Arbeit des Studentenwerks 1987
zunehmend dadurch erschwert, daß der erforderlichen sozialen
Unterstützung der Studierenden kein angemessener Stellenwert
mehr eingeräumt wird. Der einzelne Student spürt dies am
Rückgang der Förderung nach dem BAföG, das Studentenwerk
spürt es bei der unzureichenden Anpassung der Zuschüsse. Die
Zuschüsse wurden in den letzen Jahren nicht einmal den eingetretenen
Preissteigerungen gerecht. Zur Finanzierung der zusätzlichen
Leistungen des Studentenwerks standen keine Leistungen
der Öffentlichen Hand zu Verfügung.
Förderungsabteilung (Amt für Ausbildungsförderung)
Erneut ging die Zahl der Anträge und der Bewilligungen gegenüber
dem Vorjahr zurück. Während die Zahl der Studierenden an
den saarländischen Hochschulen 1987 um ca, 2,2 % über der des
Vorjahres lag, lag die Zahl der Anträge um 3,5 % unter derjenigen
des Vorjahres; die Summe der ausgezahlten Förderungsbeträge
sank um 1 $%.
Für die Universität des Saarlandes betrug der Rückgang bei
der Zahl der Anträge 4,6 %, die Auszahlungen gingen um ca. 2
% zurück, während die Zahl der Studierenden um ca. 2 % anstieg.
Der Grund ist - wie in den Vorjahren - darin zu sehen,
daß offensichtlich die Umstellung auf Darlehen seit 1983
zunehmend Studierende abhält, ein Studium aufzunehmen
oder Förderung zu beantragen,
daß die Freibeträge und Bedarfssätze nicht den gestiegenen
Einkünften der Eltern im erforderlichen Umfang angepaßt
werden,
äaß die Förderungshöchstdauer für viele Fächer unzureizhend
ist.