Anmerkungen zu den Tabellen 4 und 5:
Tabelle 4 listet die Fächer und ihre Studierenden, gegliedert
nach der Fachbereichsstruktur der Universität
auf. Es werden nicht nur die Einschreibungen im sog.
Erstfach, sondern auch die im 2. und 3. Fach berücksichtigt,
was gerade für die Lehramtsfächer von Bedeutung
ist. Neben den Gesamtzahlen der Studierenden, dem jeweiligen
Anteil weiblicher Studierender und den Studienanfängerzahlen,
differenziert nach dem 1. Hochschul- und
1. Fachsemester, werden auch die jeweiligen Prüfungsergebnisse
ausgewiesen. Gezählt werden hier nur die erfolgreichen
Prüfungen (vgl. aber Tab. 5). Die Relationen
zwischen den Anfänger- und Prüfungszahlen gehen mitunter
relativ weit auseinander; doch ist hierbei zu beachten,
daß geringere oder größere Studienanfängerzahlen in der
Vergangenheit oder auch Abwanderungen durch Hochschulwechsel
hier nicht dokumentierbar sind.
Tabelle 5 stellt die Prüfungssituation 1985/86 bis
1987/88 gegenüber, gegliedert nach Prüfungsarten. Im
Studienjahr 1987/88 wurden an bzw. mit der Universität
1.947 Kandidat/inn/en geprüft von denen 1.756 erfolgreich
waren. Die Differenz zu den in Tabelle 4 notierten
2.142 erfolgreichen Abschlußprüfungen resultiert daraus,
daß in Tabelle 4 die Lehramtskandidaten mit beiden Prü-Eungs
(haupt) fächern zu erfassen sind.
3.3 Studienreform
Als eine ständige Aufgabe der Universität wird die Diskussion
um die Studienreform auf verschiedenen Ebenen geführt. Zunächst
gibt es die überregionalen Studienreform-Kommissionen,
die sich um Ordnungs-Empfehlungen für verschiedene Studiengänge
kümmern, welche von seiten der Westdeutschen Rektoren-Konferenz
(WRK) und der Kultusministerkonferenz (KMK) koordiniert
werden, bevor die verbindlichen Rahmenempfehlungen vor
Ort in die "Praxis" umzusetzen sind.
Der Praxis vorangestellt ist allerdings ein weiteres förmliches
Genehmigungsverfahren, das zur Erstellung einer Studienordnung
den Beschluß eines Fachbereichs, dann die Empfehlung
der Zentralen Studienkommission (ZSK) und die Zustimmung des
Senats, schließlich die Zustimmung des Kultusministers vorsieht.
Es ist unschwer erkennbar, daß solche Prozeduren viel
Zeit und Mühe kosten, bevor sie zum Erfolg kommen oder - leider
nicht selten - bereits wieder "überholt" sind.
Im Berichtszeitraum hat die Zentrale Studienkommission (ZSK)
folgende Prüfungs- und Studienordnungen empfohlen, die auch
die Zustimmung des Senats erhielten (vgl. Tabb. 8 u. 1):
- Studienordnung für das Fach Philosophie
Prüfungs- und Studienordnung für Soziologie (Diplom)
Prüfungs- und Studienordnung für den grenzüberschreitenden
Diplom-Studiengang "Diplöme d'&tudes tranfrontalieres
franco-allemandes"