hen, um in absehbarer Zeit die erdrückenden Raumprobleme des
SWI insgesamt und grundsätzlich zu lösen.
Der Hochschulsport, also das Sportangebot für alle Hochschulangehörigen
(Saarbrücken und Homburg), ist satzungsgemäß eine
Serviceaufgabe des SWI. Der zunehmenden Nachfrage im Bereich
des Hochschulsports und der Entwicklung der Studentenzahlen
seit 1970 (von 8.700 auf 19.000) steht für den gleichen
Zeitraum die Entwicklung der hierfür zur Verfügung gestellten
Mittel (von 160.000 auf knapp 20.000 DM) entgegen.
Hieraus ergibt sich, daß der Landeszuschuß in diesem Zeitraum
pro Student von 18,- DM auf 0,90 DM fiel. Damit bildet Saarbrücken
zweifellos das Schlußlicht aller vergleichbaren Einrichtungen
in der BRD. Nach Vorstellungen der KMK sollte 10,-DM
pro Student eine Mindestgröße sein. Darüber hinaus ist
auch die personelle Ausstattung des Hochschulsports in Saarbrücken
(eine Lehrkraft erhält hierfür 6 Sws Deputatsreduktion)
völlig unzureichend. (KMK-Richtlinie: 1 Vollzeit-Stelle
pro 5.000 Hochschulangehörige.) Zur Zeit erarbeitet eine vom
Kultusminister eingesetzte Arbeitsgruppe Vorschläge zur Konsolidierung
des Hochschulsports.
Schließlich hat das SWI auch die satzungsgemäße Aufgabe, mit
anderen Einrichtungen des Sports insbesondere auf Landesebene
zusammenzuarbeiten. Hierzu wurden erneut zahlreiche Aktivitäten
vor allem mit dem Landesinstitut für Pädagogik und Medien
(LPM) im Bereich der Lehrerfortbildung sowie mit dem Landessportverband
für das Saarland (LSVS) entfaltet. Mit besonderer
Intensität wurde dabei eine Zusammenarbeit mit dem neugegründeten
Olympiastützpunkt Saarland im Bereich sportwissenschaftlicher
Service-Leistungen (Bewegungs- und Trainingswissenschaft,
Sportpsychologie) aufgebaut, deren Formalisierung
durch einen Kooperationsvertrag angestrebt wird.
6.4 Untersuchungsstelle für _Verkehrstauglichkeit
(Leiter: Professor Dr. A. Müller)
Die drei Haupttätigkeiten der Untersuchungsstelle sind Beratung,
Begutachtung und Forschung. Bei der Beratung geht es
hauptsächlich um Führerscheinprobleme. Oft wollen die Betroffenen
oder deren Anwälte wissen, was sie dagegen unternehmen
können, wenn von seiten der Behörden Zweifel an der Fahrtauglichkeit
angemeldet werden und Führerscheinentzug droht. Anfragen
kommen auch von Ärzten des Klinikums Homburg, die sich
über rechtliche und administrative Fragen zur Fahrtauglichkeit
ihres Fachgebiets genauer informieren wollen. An der Untersuchungsstelle
wurde in den 26 Jahren ihres Bestehens eine
Fachbibliothek aufgebaut, die für solche Fragen eine wertvolle
Hilfe darstellt.
Mit bislang über tausend erstatteten Obergutachten, die sich
Sowohl auf Verkehrsauffällige wie auch auf Fahrer mit körperlich-geistigen
Mängeln beziehen. wurde nicht nur die Rechte-