Full text : 12.1984/85 (0012)

Graduiertenförderung
Wie schon im 1l. Jahresbericht erwähnt, trat am 10. Oktober 1984
das Gesetz Nr. 1170 zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen
 Nachwuchses (Landesgraduiertenförderungsgesetz - LGFG)
in Kraft. Die vorgesehene Förderung soll qualifizierten wissenschaftlichen
 und künstlerischen Nachwuchskräften die intensive Vorbereitung
auf die Promotion ermöglichen.

Ein Stipendium kann - je nachdem, welche Bedingungen erfüllt sind -
als Grund- oder als Abschlußstipendium bewilligt werden. Die Förderungsdauer
 beträgt in der Regel für ein Grundstipendium zwei Jahre,
beim Abschlußstipendium ein Jahr. Der Umfang der Förderung ist abhängig
 vom Familienstand und vom Einkommen.

Im Berichtszeitraum wurden für insgesamt 35 Stipendien (davon zwei
für die Musikhochschule) DM 287.568,-- verausgabt.

Die Verteilung der Stipendien auf die Fakultäten sieht folgendermaßen
 aus:

Stipendienart

Fakultät

Grund-Stipendien

(Anzahl)

Abschluß-Stipendien

(Anzahl)

Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche
 Fakultät

Philosophische Fakultät

Mathematisch-Naturwissenschaftliche
 Fakultät
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.