Graduiertenförderung
Wie schon im 1l. Jahresbericht erwähnt, trat am 10. Oktober 1984
das Gesetz Nr. 1170 zur Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen
Nachwuchses (Landesgraduiertenförderungsgesetz - LGFG)
in Kraft. Die vorgesehene Förderung soll qualifizierten wissenschaftlichen
und künstlerischen Nachwuchskräften die intensive Vorbereitung
auf die Promotion ermöglichen.
Ein Stipendium kann - je nachdem, welche Bedingungen erfüllt sind -
als Grund- oder als Abschlußstipendium bewilligt werden. Die Förderungsdauer
beträgt in der Regel für ein Grundstipendium zwei Jahre,
beim Abschlußstipendium ein Jahr. Der Umfang der Förderung ist abhängig
vom Familienstand und vom Einkommen.
Im Berichtszeitraum wurden für insgesamt 35 Stipendien (davon zwei
für die Musikhochschule) DM 287.568,-- verausgabt.
Die Verteilung der Stipendien auf die Fakultäten sieht folgendermaßen
aus:
Stipendienart
Fakultät
Grund-Stipendien
(Anzahl)
Abschluß-Stipendien
(Anzahl)
Rechts- und Wirtschaftswissenschaftliche
Fakultät
Philosophische Fakultät
Mathematisch-Naturwissenschaftliche
Fakultät