Full text : 9.1981/82 (0009)

5.

Personelle Entwicklung
Die Stellen der Professoren auf Lebenszeit werden mit Wirkung vom
1. Januar 1982 nach dem von der Landesregierung beschlossenen Strukturplan
 für die Universität bewirtschaftet. Dieser Strukturplan, der
gleichzeitig als Sparplan betrachtet werden muß, mußte von der Universität
 grundsätzlich akzeptiert werden, weil er einmal zum Wegfall
der nicht praktizierbaren ku-Vermerke führte, zum anderen, weil im
Hinblick auf die in den 90er Jahren vermutlich rückläufigen Studenten:
zahlen und aufgrund der Finanzsituation des Saarlandes bis zum
Jahr 2000 auf dem Personalsektor insgesamt 17 Mio DM eingespart werden
 müssen. Als Gegenvorschlag entschloß sich die Universität kurzfristig,
 einen Universitätsentwicklungsplan vorzulegen. Sie geht dabei
 davon aus, daß der Grundbestand an Fächern erhalten werden muß.
der eine Universitas ausmacht.
Hierzu gehört ein Mindestbestand an Professuren, die auch erforderlich
 sind, um die für notwendig gehaltenen Studiengänge zu gewährleisten.
 Die historische Entwicklung der Universität wird ausdrücklich
 in Betracht gezogen. Gewachsene Strukturen, die sich bewährt haben,
 werden beibehalten und weiterentwickelt. Dort, wo Ungleichgewichte
 entstanden sind, sollen sie abgebaut werden. Einsparungen erfolgen
 im Bereich der C 3- und C 2-Professuren. Dagegen müssen die
Stellen für wissenschaftliches und technisches Personal nicht nur erhalteh,
 sondern zwingend verstärkt werden. Im Bereich der Lehrerbildung
 (insbesondere Grund- und Hauptschule) sind einschneidende Veränderungen
 nach Ansicht der Universität unvermeidbar. Der Ausbau der
Ingenieurwissenschaften erhält höhere Priorität als die Lehrerbildung
im Bereich der Grund- und Hauptschule. Der Widerspruch zwischen Fachwissenschaft
 und Berufsbildung erfordert nach Auffassung der Universität
 gerade beim Lehrer für die Grundschule ein Umdenken. Sie hält
die "Verwissenschaftlichung" in diesem Bereich für den falschen Weg.

Der Strukturplan der Landesregierung für die Universität sieht im
einzelnen die Kennzeichnung von 15 C 4-, 35 C 3- und 5 C 2-Professuren
 mit einem Einsparvermerk "z.a.V = zu anderer Verwendung" vor.
Seitens der Landesregierung wird bestätigt, daß mit Absicht eine
haushaltsrechtlich neutrale Umschreibung gewählt wurde, die eine Vielfalt
 von Vollzugsmaßnahmen offenhält.
            
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