VORWORT :
Gemäß 8 102 des Saarländischen Universitätsgesetzes 1978 informiert
der Universitätspräsident den Universitätsrat einmal
jährlich mit einem Bericht über die Arbeit und Entwicklung
der Universität.
Berichtszeitraum ist das Studienjahr 1. Oktober 1981 bis 30.
September 1982. Hierauf beziehen sich im allgemeinen die den
Text begleitenden Zahlen bzw. Tabellen. Abweichungen sind
kenntlich gemacht. Beibehalten wurde die unmittelbare Angabe
von vorliegenden Vergleichszahlen, um den Rückgriff auf ältere
Jahresberichte möglichst zu erübrigen. Der Berichtsinhalt
stützt sich auf Beiträge der Zentralen Verwaltung der Universität
des Saarlandes, staatlicher und akademischer Ämter,
Professcren, wissenschaftlicher Mitarbeiter sowie des Studentenwerks
und der Studienberatung.
Saarbrücken, im November 1982
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va DR
Ufiversitägspräsident
FA