Full text : 8.1980/81 (0008)

ı4. Selbstverwal tung

3emäß $ 16 (1) SUG 78 hat die Universität bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben

 das Recht der Selbstverwaltung. Selbstverwaltungsaufgaben sind alle

Aufgaben der Universität, ausgenommen die in $ 17 (2) SUG 78 festgeschrie

denen Auftragsangelegenheiten des Landes (z. B. Personalverwaltung, Hausnaltsentwurf

 und -vollzug).

Im Mittelpunkt der Selbstverwaltung steht die Registrierung und Betreuung

von rd. 14.000 Studenten. Daneben fallen vor allem Stabsaufgaben an, die

von mehreren Einheiten (z. B. Präsidialbüro, Pressestelle, Rechtsreferat)

wahrgenommen werden. Die beide Verwaltungsarten überlagernden höchsten Ent

scheidungsaufgaben der Universität werden teils von Einzelpersonen (Uni-‚ersitätspräsident/Kanzler)

 teils von mehrpersonellen Gremien getroffen.

Diese Gremien sind der Senat und die vom ihm eingesetzten Kommissionen für

Studium, Forschung, Haushalt und Planung. Ihre kollektiven Entscheidungsund

 Beratungsaufgaben, sowie den benötigten Zeitaufwand machen die folgenden

 Tabellen 17 - 20 deutlich
            
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