ı4. Selbstverwal tung
3emäß $ 16 (1) SUG 78 hat die Universität bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben
das Recht der Selbstverwaltung. Selbstverwaltungsaufgaben sind alle
Aufgaben der Universität, ausgenommen die in $ 17 (2) SUG 78 festgeschrie
denen Auftragsangelegenheiten des Landes (z. B. Personalverwaltung, Hausnaltsentwurf
und -vollzug).
Im Mittelpunkt der Selbstverwaltung steht die Registrierung und Betreuung
von rd. 14.000 Studenten. Daneben fallen vor allem Stabsaufgaben an, die
von mehreren Einheiten (z. B. Präsidialbüro, Pressestelle, Rechtsreferat)
wahrgenommen werden. Die beide Verwaltungsarten überlagernden höchsten Ent
scheidungsaufgaben der Universität werden teils von Einzelpersonen (Uni-‚ersitätspräsident/Kanzler)
teils von mehrpersonellen Gremien getroffen.
Diese Gremien sind der Senat und die vom ihm eingesetzten Kommissionen für
Studium, Forschung, Haushalt und Planung. Ihre kollektiven Entscheidungsund
Beratungsaufgaben, sowie den benötigten Zeitaufwand machen die folgenden
Tabellen 17 - 20 deutlich