VORWORT:
Gemäß & 102 des Saarländischen Universitätsgesetzes 1978 informiert der
Universitätspräsident den Universitätsrat einmal jährlich mit einem Bericht
über die Arbeit und Entwicklung der Universität.
Berichtszeitraum ist - entsprechend der Vorjahresregelung - das Studienjahr
1. Oktober 1980 bis 30. September 1981. Hierauf beziehen sich im allgemeinen
die den Text begleitenden Zahlen bzw. Tabellen. Abweichungen sind
kenntlich gemacht. Beibehalten wurde die unmittelbare Angabe von vorliegenden
Vergleichszahlen, um den Rückgriff auf den Siebten Jahresbericht
möglichst zu erübrigen. Der Berichtsinhalt stützt sich auf Beiträge der
Zentralen Verwaltung der Universität des Saarlandes, staatlicher und akademischer
Ämter, Professoren, wissenschaftlicher Mitarbeiter sowie des Studentenwerks
und der Studienberatung.
Saarbrücken, im Oktober 1981
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(Professor Dr. Paul Müller)
Universitätspräsident