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Die Prozeßflut in Numerus-clausus-Angelegenheiten war im
Berichtszeitraum gegenüber dem Vorjahr insgesamt konstant
geblieben.
Rechtsauskünfte von grundsätzlicher Bedeutung wurden vermutlich
aufgrund der Novellierung des Universitätsgesetzes in
verstärktem Umfang erbeten. Die Prozeßfreudigkeit der Universitätsmitglieder
hat im Berichtszeitraum merklich zugenommen.
Dies wird vor allem bei der gestiegenen Zahl von Arbeitsrechtsstreiten
und Prozessen wegen Prüfungsanforderungen
deutlich.
Die Universität hat im Berichtszeitraum Prozeßkosten in Höhe
von insgesamt ca. DM 50.000,- gezahlt. Davon entfallen auf
die Numerus-clausus-Verfahren ca. DM 45.000,-. Für 1978 fielen
Prozeßkosten von ca. DM 70.000,- an, wobei etwa 90 %
- ca. DM 60.000,- - Numerus-clausus-Verfahren betrafen.