Full text : 7.1979/80 (0007)

lage der Universität des Saarlandes bereit ist, bei der Auslegung der
Bestimmungen des Bundesbesoldungsgesetzes hinsichtlich der Oberarenzen

 für Planstellen der Professoren eine Lösung zu suchen, die qualitative
 Einhußen für die Universität ausschließt.

Es bleibt noch zu erwähnen, daß der neue Stellenplan auch der Tatsache

 Rechnung trägt, daß der Universität die Arbeitgebereigenschaft

bzw. die Dienstherrenfähickeit zum 1. Januar 1980 zurückgegeben wurde
            
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