der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts zu Streitwertfestsetzung und Kostenlastverteilung
ist die Universität nicht mehr in dem Maße von der Kostenlast der
Numerus-Clausus-Verfahren bedroht, wie es noch im Jahre 1977 der Fall war. Eine
konkrete Angabe der voraussichtlich für die Universität entstehenden Kosten ist
nicht möglich. Die diesbezüglichen Teile der Beschlüsse der Verwaltungsgerichte
nehmen zwischenzeitlich jeweils mehrere Seiten des amtlichen Umdrucks in Anspruch
Die im Berichtszeitraum entstandenen Kosten sind bisher von der Geschäftsstelle des
Verwaltungsgerichts nur teilweise abgerechnet worden. Die Universität hat im Jahre
1978 Prozeßkosten in Höhe von 68.000,-- DM gezahlt.