16. Hochschule des Saarlandes
Im Berichtszeitraum hat die Hochschule des Saarlandes keine besonderen Aktivitäten
entfaltet. Dies lag vor allem daran, daß die Absicht des Ministers für
Kultus, Bildung und Sport bekannt wurde, die Pädagogische Hochschule aufzulösen,
wodurch eine Änderung des Gesetzes Uber die Hochschule des Saarlandes zwingend
erforderlich geworden ist.
Es hat sich erwiesen, daß eine Hochschule des Saarlandes als Körperschaft des
öffentlichen Rechts mit Satzungs- und Ordnungskompetenz Überflüssig ist. In den
Bereichen, in denen die staatlichen Hochschulen des Saarlandes sinnvoll zusammenarbeiten
sollen und wollen, sind Vereinbarungen zwischen diesen Hochschulen ein
schnelles, wirksames und vergleichsweise unaufwendiges Instrument. Einer Gesamthochschule
bedarf es im Saarland nach der Auflösung der Pädagogischen Hochschule
nicht mehr,