Full text : 5.1977/78 (0005)

16. Hochschule des Saarlandes

Im Berichtszeitraum hat die Hochschule des Saarlandes keine besonderen Aktivitäten
 entfaltet. Dies lag vor allem daran, daß die Absicht des Ministers für
Kultus, Bildung und Sport bekannt wurde, die Pädagogische Hochschule aufzulösen,
wodurch eine Änderung des Gesetzes Uber die Hochschule des Saarlandes zwingend
erforderlich geworden ist.

Es hat sich erwiesen, daß eine Hochschule des Saarlandes als Körperschaft des
öffentlichen Rechts mit Satzungs- und Ordnungskompetenz Überflüssig ist. In den
Bereichen, in denen die staatlichen Hochschulen des Saarlandes sinnvoll zusammenarbeiten

 sollen und wollen, sind Vereinbarungen zwischen diesen Hochschulen ein

schnelles, wirksames und vergleichsweise unaufwendiges Instrument. Einer Gesamthochschule
 bedarf es im Saarland nach der Auflösung der Pädagogischen Hochschule

nicht mehr,
            
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