c) Arbeitsrechtsstreite
d) Verfahren vor den Zivilgerichten
a)
Hochschulrechtliche Angelegenheiten
(Organstreite, Rechtsstreite in Prüfungsangelegenheiten,
Beamtenrechtsstreite )
f)
Sonstige Vorgänge im Zusammenhang mit allgemeinen
Verwaltungsangelegenheiten ( Versicherungssachen, Parkangelegenheiten,
Universitätsregister, Vertragsangelegenheiten,
Rechtsauskünfte von grundsätzlicher Bedeutung,
Diebstähle )
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Sollte es bei der vom Verwaltungsgericht getroffenen Streitwertfestsetzung und
Kostenlastverteilung aus den anhängigen Numerus-clausus- Verfahren bleiben, so
würde bei Durchführung der anhängigen Anordnungs- und Klageverfahren durch
zwei Instanzen im Falle des Unterliegens auf die Universität eine Kostenlast in
Höhe von etwa DM 1.400.000,-- zukommen. Diese Kosten können deutlich höheı
werden, wenn weitere Beweisaufnahmen im Laufe der Verfahren notwendig werden
Sie können auch reduziert werden durch Beendigung von einzelnen Verfahren im
Wege der Erledigung.