5. Rechtsstreitigkeiten
Im Berichtszeitraum mußte die Rechtsabteilung wegen der steigenden Prozeßflut
bei konstanter Personalausstattung (3 + 2 Aushilfskräfte ) die Statistik der Rechtsangelegenheiten
trotz der Anordnung von Überstunden Mitte des Jahres aufgeben,
so daß für den Berichtszeitraum keine weiteren Zahlen mitgeteilt werden können.
Jedoch sprechen die bis zum 31. 7. 1977 vorgelegten Zahlen für sich. Die nahezu
erschöpfende Masse, quantitativ wie qualitativ, machen die Widerspruchs-,
Anordnungs- und Klageverfahren im Zusammenhang mit der Zulassung zum Hochschulstudium
aus - zwingende Folge des " Kopfprämienurteils " des Bundesver-Fassungsgerichts,
wonach jemand ungeachtet seines Rangplatzes nach dem Abiturnotenquerschnitt
usw. einen Studienplatz erhält, wenn er (de facto sein Rechtsanwalt
) nachweisen kann, daß ein Studienplatz frei ist.
Zu größter Besorgnis geben die Kostenfolgen Anlaß. Hier müssen Mittel für Forschung
und Lehre, die für die Ausbildung auch der durch Gerichtsurteile zusätzlich
zuzulassenden Studenten dringend benötigt würden, umfunktioniert werden,
um die saarländischen Verwaltungsgerichte und bundesdeutsche Anwaltspraxen mitzufinanzieren,
wenn es nicht gelingen sollte, diese Mittel, deren Ausgabe die
Universität nicht veranlaßt hat, überplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
Die Statistik über die Rechtsangelegenheiten vom 1. 1. bis 31. 7. 1977 ergibt
folgendes Bilda)
Zulassungsverfahren
Widerspruchsverfahren
Anordnungsverfahren
Klageverfahren
1.573
1.073
648
(Die Verwaltungsrechtsstreite des Studienjahres 1976/77
sind in diesen Zahlen nicht enthalten. Es sind davon etwa
noch 130 Klageverfahren anhängig. )
b) Verwaltungsrechtsstreite wegen Ausbildungsförderung
einschließlich verwaltungsgerichtliche Vorverfahren