5. Bauvorhaben
entsprechend dem Hochschulbauförderungsgesetz, das den Ausbau und Neubau
von Hochschulen als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern institutionalisiert
hat, müssen bis zum 1. März eines jeden Jahres länderweise die
in Frage kommenden Bauvorhaben einschließlich Kostenschätzung und Finanzierungsstand
dem Bundesminister für Bildung und Wissenschaft gemeldet
werden.
3ei der diesjährigen Projektaufstellung waren - wie überall im staatlichen
Ausgabewesen - finanzielle Restriktionen nicht zu vermeiden. So
mußten die jährlichen Finanzierungsraten für im Bau befindliche Vorhaben
gestreckt und seit längerem geplante neue Vorhaben teilweise bis zum Jahr
1981 oder später verschoben werden. Erstmalige Anmeldungen unterblieben
ganz.
die innerhalb der Universität - ohne Universitätskliniken - im Bau be-Findlichen
Objekte haben voraussichtliche Gesamtkosten von 54,3 Mio DiM.
Davon sind bis Jahresende 31,2 Mio DM finanziert. Die Restfinanzierung
on 23,1 Mio DM ist wie folgt vorgesehen:
Zeit
1977
1978
1979
1980
ib 1981
Mio DM
4,2
4,0
3,5
2,6
8,8
tt
23,1
)ie wichtigsten Komplexe innerhalb. dieses Mittelansatzes sind die Neubauten
Physik II (17,4 Mio DM),
Vorklinische Medizin (11,0 Mio DM) und
Sportwissenschaftliches Institut (4,5 Mio DM).
Jährend die Fertigstellung der Bauten für die Physik und den Sport für 1979
vorgesehen ist, zieht sich der Abschluß der Vorklinischen Medizin bis nach
1980 hin.
Zu den bis ins Jahr 1981 oder später verschobenen Maßnahmen gehören der Neudau
eines Gebäudes für die
Pharmazie II einschließlich Ernährungs- und Haushaltswissenschaften
(8,9 Mio DM), gin
Naturwissenschaftliches Verfüagungsgebäude (7,5 Mio DM) und ein