Entsprechend den Beschlüssen in der Haushalts- und Planungskommission
und dem Universitätsrat hat der Universitätspräsident das Kultusministerium
gebeten, die Mittel aus Titel 427 12, die z.Z. zur Vergütung von
Verwaltungs- und technischem Personal herangezogen werden, nach Titel
425 01 zu verlagern, um damit die Schaffung einer entsprechenden Anzahl
Planstellen zu ermöglichen.
Es handelt sich um insgesamt 75 Stellen, die mit Ausnahme des Personals
für die Studienberatung der Ausstattung der Fachrichtungen dienen. Sie
sind vor allem herangezogen worden, um den seit 1971 geschaffenen Pro-Fessuren
eine Ausstattung gemäß 8 52 Abs. 2 Satz 2 SUG zu gewähren.
Jer Landtag hat inzwischen die Schaffung entsprechender Planstellen beschlossen.
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