Full text : 2.1974/75 (0002)

Froschmänner für die Überwachung der Kanalisation, damit
das Einparken von U-Booten unmöglich wird
Hartnäckig hält sich das Gr”rücht, daß die hkanalarbeiten vor
der Uni nur getarnte Vorbereitungen für den zusätzlichen
Bau eines Wassergrabens um die Uni sind 7
Diesbezüglich sollen beim Fräsidenten die Ausschreibungsbedingunge
 n für Zugbrücken und Fallgitter erfragt werden
können (Tel. 2000/3000)

Unseren besonderen Beifall fir?st das K4me Anus)

Verstoß

vw

“unkte

-va8ien.

Verbotenes Halten ( ohne zu parken)

„3.

ohne Verkehrsbehinderung
mit Verkehrsbehinderung
in der zweiten Reihe

2.
2.1.
2.1.1.
2.1.2.
2.3.3.

Verbotenes Parken
ouf Straßenflächer
bis zu 60 Minuten
bis zu 3 Stunden
Uber 3 Stunden

2.2,
2.2.1
3,2,2,

in der zweiten Reihe
bis zu 60 Minuter,
ber 60 Minuten
auf Gehwegen, Anlagen
auf den für Schwerbehinderte reservierten Parkplätzen
onstiges verbotenes Parken
Nichtbeachten des Gebots, platzsparend
zu halten und zu parken
Falsches Abbiegen, Wenden und Ruckwürtsfahren
Nichtbeachten der vorgeschriebenen Fahrtrichtung
oder Vorbeifohren
Nichtbeschten ces Zuichens Einbahnstraße
und Verk ot der E!nfahrt
Nichtbeackten von Verkehrsverboten
Nichtbeachten von Anweisungen des Ordnungsdienstes
Antreffen im Universitütsgelände ohne gültige Erlaubnis
Elinfahr; durch Um- oder Unterfuhren der Schranke

2.3.
4.

0

Auch hier 1’°*e°ß%en_sich_noch 1741-4 W-=Unfreundliches

 Grüßen des Wachnersonals:

Überspringen der Schranke mit dem Amts-‚„
 achimmel;
Ein Mitglied des Fachschaftsteams WiWwi
auf dem Campus überfahren:
Letzter Student mit dem Auto von der
Uni gejagt:

a) li 2

zurückfahren das
aanze nochmal
3 Tage schwere
Haft
) Gratisparkplakete

Ewige Einfahrerlaubnis.
 ;

FACHSCHRETS TERM WiWi FACHSCHRETSTER
            
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