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Selbstverwaltung
Die vorgenannten umfangreichen Aufgaben und Tätigkeiten, welche die Universität
zu erfüllen hat, belasten entsprechend die Selbstverwaltung. Der Selbstverwaltungsaufwand
unserer Universität ist anhand der Sitzungs- und Themenübersicht allein der
zentralen Organe ( Zentrale Kommissionen für Haushalt und Planung, für Forschung,
‘Ur Studium, für Verwaltung und der Senat) in den nachfolgenden Tabellen 19, 20,
21, 22 und 23 dargestellt und mag nur als Beispiel für den Aufwand in der gesamten
Jniversität dienen.
Hier zeigt sich, daß durch die neue Organisationsform der Selbstverwaltung, die das
Saarländische Universitätsgesetz vorgibt, der Verwaltungsaufwand gerade in der An-Fangsphase
außergewöhnlich hoch war. In ganz besonderem Maße schlägt sich dies in
den Leistungen der Zentralen Kommission für Haushalt und Planung und im Senat
nieder. Der Zeitaufwand für die Mitglieder dieser Kommissionen ist ganz erheblich,
nd er dürfte in vergleichbarem Umfange auch für die Organe der 17 Fachbereiche
und 4 Fakultäten zutreffen. Es muß das erklärte Ziel aller Selbstverwaltungsverantwortlichen
unserer Universität sein, diesen Aufwand so schnell wie möglich auf ein
Mindestmaß zu reduzieren, um damit Kräfte freizusetzen, die in Forschung und Lehre
dringend benötigt werden. Selbstverwaltung darf nie und für niemand Selbstzweck
der Selbstbestätigung werden.
Nach dem Abschluß der Umstellung auf das Saarländische Universitätsgesetz sollte sich
ıedes verantwortliche Mitglied eines Selbstverwaltungsorgans der Universität in jeder
Sitzung und vor jedem Beschluß fragen, ob eine möglicherweise geplante Veränderung
auch wirklich eine Verbesserung ist oder ob man der Universität nicht besser eine erreute
Unruhe mit immer wieder neuen Reformen, die nicht überzeugende Erneuerung
‚ein können, erspart.
IS. Hochschule des Saarlandes
Nicht zuletzt hat die Universität getreu dem Auftrage des Gesetzgebers auch in beachtlichem
Umfange Dienstleistungen für die Hochschule des Saarlandes erbracht, wie
aus Tabelle 24 zu ersehen ist.