Anlage 4 zum Bericht des Universitätspräsidenten
BERICHT DES KANZLERS
Barichtszeitraum Mai 73 - Mai /4
Für die allgemeine Verwaltung der Universität stellten sich im Berichtszeitraum vor
allem drei Hauptprobleme:
Anpassung der Verwaltungsorganisation an die durch das Saarländische Universitätsgesetz
und die neue Universitätsverfassung veränderte Struktur der Selbstverwaltung;
Übernahme neuer Aufgaben:
Rationalisieruna und Verbesserung der
Effizienz der Verwaltungsleistungen..
Zu 1} Die neuen Rechtsgrundlagen weisen der allgemeinen Verwaltung neben der
laufenden Erledigung insbesondere der Haushalts-, Wirtschafts- und Personal
angelegenheiten die Unterstützung der zentralen Organe und Kommissionen
bei der Erledigung ihrer Aufgaben zu. Es kam also darauf an, zusätzlich
zu den Verwaltungsabteilungen für die traditionellen Verwaltungsaufgaben
administrative Einheiten zu schaffen, die sich vor allem der Vorbereitung
und Ausführung der Entscheidungen des Universitätspräsidenten und der Beschlüsse
der Kollegialorgane und zentralen Kommissionen widmen. Zugleich
bedeutete dies, Stabs- und Routinefunktionen sinnvoll miteinander zu verbinden.
Dem entspricht die Zuordnung der Verwaltunasdienste zu drei Hauptabteilungen,
und zwar bearbeitet die Hauptabteilung 1 ( Rechtsangelegenheiten
) neben den laufenden Rechtssachen Entwürfe für Satzungen und Orgnungen
der Universität, die Hauptabteilung 2 neben den Personalanaelegenheiten
der Studenten und der Bediensteten neue Aufgaben auf dem Gebiet
der Studienberatung, der Planung sowie der Datenverarbeitung und Organisation,
die Hauptabteilung 3 neben den Routineaufgaben des Haushaltsvorgangs
und der Wirtschafisverwaltung die Vorbereitung des Haushaltsentwurfs