Anlage 3 zum Bericht des Universitätspräsidenter
3E
AT ÜBER DIE TÄTIGKEIT DES VIZEPRÄSIDENTEN FÜR
HAUSHALT UND PLANUNG
Berichtszeitraum Mai 73 -— Mai 74
Wichtigste Aufgabe der Haushalts- und Planungskommission war es, den vom Saarländischen
Universitätsgesetz geforderten Universitätsentwicklungsplan für den Zeitraum
von fünf Jahren aufzustellen. Diese Arbeit wurde sofort nach Bildung der
Haushalts- und Planungskommission im Juni 1973 aufgenommen. Die Planung erfolgte
auf der Grundlage von Leitlinien, die das Prösidialkollegium erarbeitet und der
Universitätsrat gebilligt hatte:
Unter der Annahme, daß der quantitative Aufbau eine Grenze hat und die im
3. Rahmenplan nach dem Hochschulbauförderungsgesetz beschlossene Gesamtstudentenzahl
auch bis zum Ende der siebziger Jahre nicht wesentlich überschritten
werden sollte, soll das Schwergewicht der künftigen Entwicklung auf
die Struktur- und die Qualitätsverbesserung der Lehre und Forschung gelegt
werden.
Zu diesem Zweck soll, wenn auch in einzelnen Bereichen der Universität die
Bedürfnisse verschieden sind, auf die ganze Universität gesehen, das Verhältnis
von Sach- und Personalausaaben zu Gunsten der Sachausgaben verändert
werden. Dieses Ziel kann erreicht werden, wenn - aufs ganze der Universitöt
gesehen - vom jährlichen Realzuwachs nur ein Drittel zur Neuschaffung der
notwendigen Personalstellen und zwei Drittel für Sachausgaben vorgesehen werden.
Diese Aufteilung wird unter der Annahme vorgeschlagen, daß der Universität
ein Realzuwachs von [jährlich 6 Prozent, gemessen am Haushalt 1974.
zur Verfügung steht. Sollte der Realzuwachs auf 4 Prozent und weniger absinken,
müßte eine Aufteilung im Verhältnis 1 : 1 auf Personal- und Sachmittel
vorgesehen werden.