Full text : 1.1973/74 (0001)

Anlage 3 zum Bericht des Universitätspräsidenter

3E

AT ÜBER DIE TÄTIGKEIT DES VIZEPRÄSIDENTEN FÜR

HAUSHALT UND PLANUNG

Berichtszeitraum Mai 73 -— Mai 74

Wichtigste Aufgabe der Haushalts- und Planungskommission war es, den vom Saarländischen
 Universitätsgesetz geforderten Universitätsentwicklungsplan für den Zeitraum

 von fünf Jahren aufzustellen. Diese Arbeit wurde sofort nach Bildung der

Haushalts- und Planungskommission im Juni 1973 aufgenommen. Die Planung erfolgte
 auf der Grundlage von Leitlinien, die das Prösidialkollegium erarbeitet und der
Universitätsrat gebilligt hatte:

Unter der Annahme, daß der quantitative Aufbau eine Grenze hat und die im
3. Rahmenplan nach dem Hochschulbauförderungsgesetz beschlossene Gesamtstudentenzahl
 auch bis zum Ende der siebziger Jahre nicht wesentlich überschritten
 werden sollte, soll das Schwergewicht der künftigen Entwicklung auf
die Struktur- und die Qualitätsverbesserung der Lehre und Forschung gelegt
werden.

Zu diesem Zweck soll, wenn auch in einzelnen Bereichen der Universität die
Bedürfnisse verschieden sind, auf die ganze Universität gesehen, das Verhältnis
 von Sach- und Personalausaaben zu Gunsten der Sachausgaben verändert

werden. Dieses Ziel kann erreicht werden, wenn - aufs ganze der Universitöt
gesehen - vom jährlichen Realzuwachs nur ein Drittel zur Neuschaffung der
notwendigen Personalstellen und zwei Drittel für Sachausgaben vorgesehen werden.
 Diese Aufteilung wird unter der Annahme vorgeschlagen, daß der Universität
 ein Realzuwachs von [jährlich 6 Prozent, gemessen am Haushalt 1974.
zur Verfügung steht. Sollte der Realzuwachs auf 4 Prozent und weniger absinken,
 müßte eine Aufteilung im Verhältnis 1 : 1 auf Personal- und Sachmittel

 vorgesehen werden.
            
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