Full text : 3.1930/31 (0003)

Südwestdeutsche Heimatblätter.
oleibe und daher kein Hausbrand daraus zu holen sei.
Was die Weide angehe, so halte er es „vor sehr unver—
chämt von der Gemeinde Hierscheid, daß sie gnädigsier
derrschaft zu muth, ein wieß wovon jährlich etliche
zwantzig Gulden Zinß bezohlt wird und nicht
einmal auf ihrem Bann liegt, sondern nur mit der Ge—
neind Dirmingen gemein weitig ist zu pretendiren.“ Die
Bemeinde wurde daraufhin natürlich abgewiesen. Holz
zum Hausbrand werde ihnen aus einem andern Distrikt
gehauen. Die Wiese aber möchten sie nach Endigung des
zgegenwärtigen Bestands gegen Zahlung eines sährlichen
Zinses zum Weidestrich an sich bringen.
Sicherlich sind in jenen Tagen noch von vielen andern
Bemeinden ähnliche Gesuche eingegangen. Die Belege
ind aber im Laufe der Zeit verloren gegangen. Immer—
hin vermitteln auch die wenigen bisher angegzogenen
Stücke, denen wir noch drei weitere aus dem Monat
Oktober zugesellen werden, einen gewissen Einblick in
die dringlichsten Wünsche der Gemeinden, in ihre mannig—
achen Lasten, die trotz eindringlicher Bitten erst recht
pät ihre Erledigung fanden.
Die Gemeinde Wustweiler kommt am 15. Oktober beim
Iberamt mit einem Gesuche ein, dessen einzelne Punkte
vir im Folgenden kurgz anführen wollen.
Zuerst führten die Gemeindeglieder Klage über den
Brundbirnzehnten. Unter lothringischer Herrschaft?)
zätten sie denselben nicht zu geben brauchen. Erst seit
12 Jahren seien sie dazu herangezogen worden. Dieser
zehnte werde jährlich versteigert und vom Steiger in
Natura erhoben. Die Wustweiler baten, sie doch mit
den andern nassauischen Untertanen gleichzusetzen, d. h.
aur die geringe Geldabgabe zu erheben. Kartoffeln,
velche in Gärten gepflanzt würden, müßten doch, da
Bärten zehntfrei seien, unverzehntet bleiben. Die Be—
fürwortung des Verlangens (betreffs der Gleichsetzung)
eitens des Oberamtes trug zur Genehmigung der Bitte bei.
Auch der nächste Punkt lief auf die berechtigte Gleich—
setzung mit den übrigen Untertanen hinaus. Unter loth—
ringischer Herrschaft hatten die Untertanen für jedes ge—
fallene Stuͤck Vieh an den „Wasenmeister“ 1 fl. zahlen
nüssen“) Diese Gebühr werde auch jetzt noch erhoben,
trotzdem die übrigen Untertanen nur 9 Batzen bezahlen
nüßten. Auch diese Bitte wurde gewährt und dem
Wafenmeister aufgegeben, sich an seinen Bestandsbrief
zu halten.?)
Auf Wustweiler Bann hatten die Einwohner des ehe—
maligen Weiler Hofes wie auch der Höchster Hofmann
(Hosterhof) die Weidegerechtigkeit. Das sei früher nicht
zgewesen,“) erklärten die Einwohner. Sie baten darum,
den Höchfter Hof ebenfalls bald versteigern zu lassen,
damit dieser Zustand aufhöre. Mit den Weilern wollven
ie sich schon abfinden. Der Fürst erklärte in seinem
Dekret vom 27. Januar, daß von fürstl. Rentkammer
schon eine baldige Versteigerüng vorgesehen sei—
cFortsekung foldt.

str. 4

Trierschen Vogtey liegenden Hausplatz vor, und umb
reißig Einen rx. Curant den rx. 12.54 alb Trierisch an—⸗
gerechnet, dergestalt mit trinkung des gebührenten wein—
zaufs Ermx. Kaufenden Eheleuten Ihren Erben und
rachkommen mit allein Verkäuflich überlaßen, sondern
auch austrücklich bedingen und geschloßen, daß der halbe
ßöbell ahn berührten Verkäuferen Behaußung zur
traßen zu sambt einem oben darohn stoßenden garten wie
die Schnur von besagtem Göbell bis auf den platz also
»er marckstein stehet, mit sich bringt, benebent dem in
eꝛrmx. Verkäuferen garten stehenden halben güter mit
»enen Herrschaftl. Fröhnen und Diensten sothanen con—
ractei einverleibt und hiebey von denen contrahenten
»ingewilliget worden, falß ahn berührte göbell und gütz
Fin- und anders zu reparieren, und zu verbeßern nöthig,
daß Ein solches von Ihnen beyden conjunchien geschehn
olle, weßentwegen dann Verkäufern des dargezahlten
daufschillings sich freundlich bedanken, und dießertwegen
ich, und Ihren Erben von obgedachtl. Haußplatz, garten,
„alben göbell, und halben güter hiermit würklich Depoh—
erent, und Kaufern Eheleuthe, dero nachkommen in
elbige dahin immittieren und einsetzen, daß sie nunmehro
ns Künftig mit solchen stückeren gleich anderes ihren
nittelen und gütheren zu schalten und zu walten voll—
ommen gewollt, und macht haben sollen, gestalten dann
zrmalte Verkaufern vor sich und ihre Erbnahme auf, die
jnen in rechten etwa zustatten. Kommende Beneficia,
vohlthaten und exceptionen, die Haben nahmen wie sie
dollen, und deren sie genugsamb erinnert, hiermit und
u Kraft dießes repuncyret, und zu mehrer statt — und
zesrhaltung contvahenten nebent hierzu erbettenem zeugen
ich eigenhaͤndig unterschrieben und des Verkaufers Haußrau
 zum Verzig Ein gar gestrieter wöllerner strümpf
uind Kirschly zur Brußt bekommen, so gescheehchen est.
Vendell den Ersten Februx 1700.
Weinkauf, so kaufern zahlt zwei rx. schreiberlohn vier⸗
zig alb. Zeugengebühr und Zehrung zu est. Wendell
zwey rhlx.
vorg unterschrieben Hanß philippuß Schmitt bekannt
vie oben.
Frantz Wilhelm Königsfeld F. W. K. F. Handtzeichen
dauß niklaß groß als gebetener gezeugen Hanß Hein—
rich Weber erbetener zeug, so dann In Fidem gromihes
»rum ominum ac singulorum H. Moietor notes Impere.
statt und gerichtsschr. zu st. Wendell und Lebach requi—
itur mit parapsch.

Schweden und Pfalz.
Seit einiger Zeit pflegt Schweden mit besonderem Nach—
ruck seine geschichtlichen Beziehungen zu Deutschland und
inderen Ländern Europas. Sven Hedin führten Nach
orschungen dieser Art schon während des Weltkriegs 1917
auch in die Pfalz und hier nach Zweibrücken, dessen Her—
zogsfamilie ja Schweden einmal drei Könige gestellt hat.
Bor einigen Jahren weilte ein schwedischer Gelehrter
ibermals in Zweibrücken und neuerdings hören wir von
em Besuch eines gelehrten Schweden in dem unweit der
»fälzischen Grenze gelegenen, heute französischen ehemali—
gen kleinen Fürstentuum Zweibrücken-Kleeburg.
die Beziehungen, die das kleine Kleeburg mit dem nor—
ischen Königreich verbinden, gehen auf die Ehe zurück,
ie der Zwelbrücker Pfalzgraf Johann Casimir mit der
zchwester des Schwedenkönigs Gustav Adolf in Upsala
inging. Im Schlössel zu Kleeburg, dann in dem neu—
rbauten Schloß zu Birlenbach nahm das Paar zwei Jahre
ach seiner Vermählung Wohnung; in Birlenbach ist der
pätere Schwedenkönig Karl X. geboren, dessen Sohn war
darl XL, der Vater des nordischen Löwen Karl XII.
diese geschichtlichen Erinnerungen haben jetzt eine Schen—
zung des derzeitigen Königs von Schweden an die Ge—
neinde Kleeburg veranlaßt; es ist ein größeres Oel⸗
jemälde, das König Karl XII. darstellt und in der Schule
hon Kleeburg, wie Weißenburger Blätter nicht ohne Stolz
zerichten, Aufstellung fand. In Zweibrücken erinnert
en diese Beziehungen bekänntlich die nach demselben
dönig benanute Karlskirche in der Karlsgasse sowie
nanches andere in der Zweibrücker Schwedengeit ent—
tandene Gebäude und noch erhaltene Bild. An eine gegen⸗
itige Verwertung Zweibrückischer und schwedischer Akten
st man neuerdings herangetreten.

4 e
Ein Kaufakt aus dem Jahre 1700.
Kundt und zu wißen seyn hiermit jedermänniglichen
denen gegenwärtiger Conracheur conoetionir Vor—
zommt sehen laßen oder hören laßen, daß auf
zeut dato den ersten Februar des Ein Taußend
ieben Hunderten Jahrs vor mir zu Endgeing
M Notario Imperalsm, statt, und gerichtsschreiberen zu
St. Wendell ünd Lebach, Johanneß philippus Schmidt,
und deßen Haußfrau Varbara Berlingen von Lebach
»erkäufern an Einen sodann Frantz-Wilhelm Königsfeldt
und deßen Haußfrau Elisabetha Schuggerin daselben am
andern theil erschienen und allerseiths einhallentlich decla—
riert und zu verstehen geben, daß sie einen Kauf und
Berkaufscontractum über einen aus der Knaubschen Erb—
chaft herrührenden, und an Verkäufern in der Churfl.

ss) Laut Vertrag in Bockenheim (15 Februar 1766) ent—
sagte König Stanislaus seinen Ansprüchen auf Niedersalbich
ind den Kirschhof (bei Heusweiler) und verzichtete auf Wust—
weiler, Wustweilerhof, Hosterhof und den
Steilerwald.
323) Die Wafenmeisterei wurde im Erbbestand vergeben
Pacht).
Verantwortlich für die Schriftleitung: Dt August HelUlbrüuek Druck und Verlag von Gebr Hofer A.⸗S. Saarbrücken
            
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