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Südwestdeutsche Heimatblätter.
Nr. *
dem Statthalter von Spanien, auf dem „geharnischien
Reichssstag“ den widerstrebenden deutschen Fürsten und
Städten seinen Willen aufzwang.
Selbst in der Folter beteuerte Vogelsberger seine
Unschuld. Noch vom Blutgerüst herab, das er mit zweien
einer getreuesten Hauptleute und Schlachtengefährten
in vielen Stürmen und Siegen, Wolf Thomas von Heil—
bronn und Jakob Mantel von Landau, besteigen muüßte,
hielt er eine mannhafte, gewaltige Rede, die in ganz
Deutschland und darüber hinaus Aufsehen und Be
vunderung erregte.
Die Kläger und Richter von gestern waren plötzlich die
Angeklagten der öffentlichen Meinung von heute. Dec
Kaiser sah sich genötigt in eigener Majestät den Ständen
des Reiches und dem Regiment Landsknechte Rede zu
sttehen. um den üblen Eindruck der Worte Vogelsbergers
auf der Blutbühne zu beheben.
Die Augsburger Blutjustiz erregte die nationalen
Leidenschaften in Paris aufs äußerste. Adel und Volk
erlangten vom König Genugtuung, er solle den in
Paris wohnhaften kalserlichen Untertanen, ja selbst
einem Gesandten in gleicher Weise die Köpfe vor die
Füße legen. Zur Vergeltung ließ Heinrich II. den
Marquis von Saluzzo, einen Parteigänger Karls V.
greifen und mit dem Schmerte richten.
Auch in Deutschland gärte es. Die Volksmeinung der
dedrängten deutschen Protestanten sah in Baästian
Bogelsberger einen Märtyrer der neuen religiüösen
deberzeugung. Der unheilvolle Riß in der Einheit der
Nation tat das Seinige und trieb die protestantischen
Fürsten und manch ehrlichen Kriegsmann ins Lager des
krbfeindes. Kaiser Karl V. hatte durch seine Härte und Un.
»ersöhnlichkeit die Katastrophe des Jahres 1552 4us—
zelöst, die der deutschen Nation Metz, Toul und Verdung
zostete. Danliest sich denn der Satz im französischen
Friegsmanifest als schwere Anklage gegen den Kaiser
Karl V.: „Ist selbst nicht weit von der Blutbank obder
Metzg zu Augsburg gestanden, als man unseren treueß
diener, den Vogelsberger., ermordete.“
(Vom Verfasser erscheint im Hugo Schmidt-Verlag, München.
neiner wissenschaftlichen Festgabe die erste ausführliche Bio—
zraphie Vogelsbergers.)
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Ein Testament aus dem Jahre 1777.
Ottweiler, d (Datum im Original unleserlich) 1777.
Stellen der Fürther Gemeinde Mann Johann Nickel
Schmidt und deßen Ehefrau Anna Catharina gebohrene
Füchsin vor, daß sie aus besonderen Ursachen ihre
daushaltung nicht gar wohl ferner forrsetzen könnten.
Sie seyen deßhalb entschlossen, ihr Vermögen ihrer mit—
erschienenen einzigen Tochter Maria Catharina, und
deren Ehemann Johann Georg Wehren, gegen Ausfetzung
eines Unterhalts zu cedieren; da nun die Tochter und
deren Ehemann dieses acceptirten, so sezten sie unter—
einander Recht, daß 1. die Eltern forthin zum Genuß
»om Guth vehalten sollen. den Acker am Mühlenpfad,
neben Lorenz Dilkens Wittib und Nickel Wehren.
den Acker auf dem Hepel neben Peter Reif.
den Acker auf dem untersten Krumfels neben Nickel
Wehren,
die große Burrwieß neben Nickel Tröß.
das Stück bei Kriebesborn neben N. Sixt,
den halben Hübel im Maurgarthen gegen das Schul—
haus zu
2. denen Eltern zur Wohnung verbleiben solle.
die Stubenkammer gang, das Recht, in der Wohr-—
stube ihre Arbeiten verrichten zu dürfen, Atel des
Kellers linßkerhand des Eingangs, aufm Speicher den
Pläz über der Wohnstube, däs Recht in der Küche auf
der Seit gegen den Stuben Ofen, bei der Tochter Feuer
zu kochen, die Freiheit von der Tochter Polz zu
brauchen und zu backen den gangen Kälberstall'und den
Schweinestall daneben, auf demm Boden über dem Ochsentall,
linkerhand der Scheuer-Tenne Plag fürs Futter Re
Früchte und das Stroh, aufm Hofgering den Plag vorne
am Kälberstall bis an den Weg. für den Dung.
3. Die Eltern von meubles für sich behalten, eine
zroße zinnerne Blatte, 2 Suppenlöffel, den kupfernen
Keßel. den Spielkeßel. den großen Schließhafen, die
Jegoßene Pfann, den Mörser, ein Handlicht, das Hach.
meßer, Z3 steinerne Häfen, 1 Beil, 1 Séaafschere,1
Zang, 1 Hammer, die Feuerzang.1 Spaih, 1 Garthen—
)au, 1 Stockhau, 1 Senße 2 Sicheln, das Dengelgeschirr,
Kumb., 1 Wegstein, 1 Heugabel, 1 Mistgabel, Krapen.
GKarst, 1 Schneidmeßer, das Sproßenbohr, 1 Heep die
Schnellwaage, das Leinenweber Handwerks Geschirr, den
Küchenschank. die einfach tannene Kist, das ganze Lhe—
dett, 1 Stuhl, 1 Bank. das Eßigfaß das Zutterfaß, 6
ꝛichene Gerüst Diehlen, die steinerne Krautbütte auf dem
Plaz wo sie stehet, 1 Eimer, 1 Waßerzuber, 1 Spinn—
rad. J Hanfbrech, 1 Hafer und zwei HSeurechen, 9 Flegel.
ꝛen Trog im kleinen Stall. 6 Leintücher, 1Beltzügen2
Kißengügen, 2 Tischtücher, 2 Handtücher, 2 Säcke, „tel
von dem iesgt vorhandenen rohen Gewerk, Habermanns
Gebetbuch, die sämtliche vietualien, das Kraut, die gelbe
und weiße Rüben follen aber gemein seyn, Atel
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von allen Früchten in der Scheuer, Utel von dernen
ßrundbirn im Keller, die rothe Kuh und das jährig
dalb, nebst 5 Stück Schaafen. welch Vieh den innsteheni—
»en, Winter durch, vom Stock gefüttert werden muß, 50
zchütten Kornstroh, von der Kornsaat Atel derer Garden
m Felde, zu einem Nothpfennig sezen sich die Eltern
ünfzig Reichsthaler auf die Vogtei aus und sollen
hnen die Tochter und der Tochter Mann davon geben
vie sie es brauchen werden, 2 Schweine, von der Haut
»eim Gerber noch für 1 Paar Schuh Leder
4. Die Kinder künftig denen Eltern äährlich gehen
ollen, und zwar Martini 1778 anfangend 2 Faß Weiß⸗
nehl, 2 Faß Gerst, 50 Köpfe Kappes, von allem Obst
2.auf dem Guthe wächst Atel, 12 Pfund Hanf und 12
ßfund, Werg, halb Fümmel und haälb Sähmer, sedem
»erer Eltern 1 Paar Schuh und 1 Paar Sohlen.
Martini 1779 anfangend darzu noch
Zwey Malter Korn.
jetzt anfangend aber 8 Dutzend Eier. und 1 Reichsthaler
Zalzgeld.
5. Die Kinder denen Eltern alle ihr Vorbehalts Guth
zu bauen, erforderliche Fahrden thun, 2 Stuck Rindviel
2 Schweine und 5 Schaafe im Hirthenlohn, auch leßtere
im Futter frei halten sollen.
6. Wenn die Eltern unvermögend werden, und ihr
Vorbehalts Guth nicht mehr selbst bauen würden, die
Kinder gegen desselben Aberbommung und die Beziehung
»es Dunges vom Vorbehalts Vieh, denen Eltern das en
orderliche Streustroh und dazu noch iährlich außer dem
»bigen zwei Malter Korn. 1 Malter Hafer, und 6 Malter
ßrundbirn, nebst 60 Pfund gut Schweinefietsch geben.
auch des Vorbehalts Gefütter mehen und machen follen.
7. Wenn eins von denen Eltern versterben wUrde, Das
eztlebende den Nothpfennig ganz behalten. Von denen
Lorbehalts Stücken aber derer vietualien Gewand und
dleidungsstüchke, derer Schaafe, auch des vorbehaltenen
Ickerlandes nebst der kleineren Wieß im Kriebesborn
vegfallen, der Dung vom Vorbehalts Vieh doch bei—
ammen verbleiben solle.
8. Gegen alles vorstehende die Tochter und deren Ehe⸗
nann iezt die ganze Vogtei, mit allen übrigen oben
zicht benannten mobilibus für erb und eigen über—
zommen sollen.
Welch vorstehende Ceßion und Annahme die Eltern
ind Kinder, unter denen gesetzten Bedingungen als
geltend annehmen, auch durch Unterschrift und Han d⸗
zeichen bestärkt.
Hufschlag
Nickel Schmidten
Anna Catharina Schmidtin
Georg Wern.