tr. 2 Südwestdeutsche Heimatblätter.
heim die nach dem Trifels ziehende Gemahlin des »eiden, oft recht hohen Abgaben, Geleitsgeld und Zail
zeutschen Königs Wilhelm von Holland samt ihrem Re. zu drücken, wurden die Geleitsstraßen oft umfahren, d.
solge gesangen nahm und auf sein Schloß schleppte, un . der Kaufmann wählte irgendeinen Parallelweg, bei
ie ihrer Kostbarkeiten zu, berauben. Fxreilich gelang dessen Benützung er abgabenfrei aber auch schutzlos blied.
hm dies nicht, denn die benachbarten Fürsten und dabei lief er aber Gefahr, von dem Geleitsherrn wegen
Städte nahmen sich der königlichen Frau an und er- Umfahrens von Zoll und Geleite zur Rechenschaft gezagen
zwangen ihre Freilassung,, F zu werden. Dies begegnete im Winter 1118 auf 1419
Ratürlich wurden auch Maßnahmen ergriffen. um dꝛe inem Luzerner Bürger, dem Parecival ron Fraxineile.
Sicherheit der Reisenden und des Kaufmannsgutes aquf der mit seiner Habe und feinen Knechten von“ Metz
den Straßen zu gewährleisten. Das geschah in der egen Straßburg zu zoge Da wurde er plötzlich von de
Weise, daß der Kaiser ↄder ein von ihm damit ber Tntleuten und Dienern des Grafen Phil'pprvon Naisou—
liehener Adeliger. später meist der Landesherr, dem Zaarbrüchen nahe bei dieser Stadt defangen genommen
Reisenden nicht., nur freies Geleite zusicherte. sondern Ind zwar angeblich deshalb, „weil er dem Frafen feinen
hm auch Bewaffnete zum Geleite mitgab,. die ihn gegen doll 'unmd fein Geleite verfahren und nicht gegeben
Angriffe schützen mußzten. Dafür hatte er dem Geleitse abe“Es ist begeichnend für die Roheit des damaligen
jerrn eine Entschädigung das sog Geleitsgeld zu ente zerichtsverfahrens und für die Mißachtung der men'ch—
ichten. Diese Verpflichtung. für de Schutz doör (shen' Perföntichkeit, daß Parcivol nicht einsfach zu Liner
Reisenden Zu sorgen, bildete sich im Haufe der Zeit aber Zeldbuße berurleut ober nach Criegung einer Sicherhei
zu einem, Rechte pmm und der Galeitzhert erlangte man, ür Strafe und Gerichtskosten wieder in Jreiheit dethe.
daß nur die pon ihm geschützte Geleitsstraße benützt und ondern daß er nebst seinen Knechten gefangen gehalten
hm dafür das festgesetzte Geleitsgeld gezahlt werde Dar— nd daß felne gage gabe beschlasnahinne e
ruf wurde um so mehr gesehen, als an den Geleitsstraßen
auch die Zollstätten errichtet waren. Um sich von diesen (Schluß folgt.)
Die alte Kirche in Völklingen.
Walter ¶ermann.
Völklingen gehört zu den frühest erwähnten Orten
un der Saar: 822 Fulcolingas (MARRol, 133), 999 Ful—
Juelinga (MRUB I, 3380), 1270 Folkelinges (MöAR 3, 5365)
ks befand sich hier ein Königshof. Schan frühe bestand
Darstellung von Karl Rupp in Vorbereitung ist, auf die
ich schon hier verweise.
Die alte Kirche befindet sich am Eingang des Dorfes
'nmitten des Friedhofes. Sie steht jetzt verlassen und
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0649876 54 321
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reine Kirche in dem Ort, die dem hl. Eligius geweih!
wvar, der um 600 lebte. Ein Priester Godelmann von
Volkelingen wird 1290 als Zeuge erwähnt (MRR 4. 400)
die Refoͤrmation wurde im Jahre 1575 eingeführt.
Ich kann mich für die Geschichte des Ortes mit diesen
zurzen Andeutungen begnügen, da eine ausführliche
rußer Benutzung, da sie durch einen Brand im Jahre
1982 zerstört ward. Der Bau gehört in seinem Turm
roch der romanischen Zeit an. Der Turm ist drei—
gzeschossig und in jedem Geschoß durch ein Profil aus
infacher Schräge abgesetzt. Nur das Obergeschoß hat
in gotisches Profil. Die Oeffnungen des Untergeschosses