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Südwestdeutsche Heimatblätter.
Dorfordnung, der diese Bestimmung enthielt, fand
mmer Gegnerschaft und seine Auslegung war sehr ver—
chieden, sodaß die Regierung um eine offigielle Aus—
egung angegangen wurde. die sich in, den Ottweiler
Akten befindet. Die fragliche Textstelle lautet im
Driginal dahin, daß „ein Ausländischer, welcher zum
Untertan angenommen wird und darauf Gemeinds—
nann werden will, 6 fl. eine solche fremde Frau 3 fl.,
eine dergleichen Tochter 1fl. 15 alb. eines Gemeinds—
nannes Sohn im Dorf 1 fl. 15 alb. und eines Ge—
neindsmannes Tochter 22 alb. 4 pf. gemeinen Einstands
zu zahlen“ haben. Die Gemeindeordnung vom 25.
Februar 1774 setzte fest, daß diejenigen. welche bis zum
Ende des Jahres 1757 Hintersassen waren, 3 fl. die her—
nach Aufgenommenen aber 6 fl. zahlen sollten. Das
Dberamt wollte auch in dieser Angelegenheit vermitteln
und schlug vor, die Zahlungsweise dahin abzuändern,
„daß die Kinder derjenigen Untertanen, welche vorher
aur einen Rsthlr. bezahlt, wenn sie sich verheiraten
oder in ihre besondere Haushaltung treten, künftighin
io wie ihre Eltern behandelt werden.“
Ganz besondere Erregung hatte von Anfang an die
Verzehntung des Kartoffelanbaues erregt. Der Grund—
bhirnzehnte“) ist daher auch in der fraglichen Eingabe ein
Hauptpunkt. Der Anbau der Grundbirn, wie man im
dialekt ja heute noch zu dieser Knöollenfrucht sagt, geht
auf die Zeit Wilhelm Heinrichs zurück. Nach mannig—
achen Widersetzlichkeiten waren die Bauern zum Anbau
ibergegangen. Geschah der Anbau zuerst in Gärten und
in sehr beschränktem Maße so war er mit der Zeit doch
nächtig angewachsen und daher auch von der Herrschaft
zu den Zehntenabgaben herangezogen geworden. Das
Oberamt unterstützte die Forderung nach Abschaffung
dieses Zehnten nicht. Es seien „dermalen ganze Feld—
luren mit Grundbirn bepflanzet“, die Abgabe sei ge—
ring in bezug auf den Ertrag und die nassauischen
Unkertanen seien in dieser Hinsicht weit besser daran,
als die im Illingischen, wo der Zehnte nicht in Geld.
ondern in Natura erhoben werde.
Was die Gemeinderechnungen anging, so hatten sich
zdie Untertanen klagend an das Oberamt gewendet. daß
in den Gemeinden. deren Einkünfte sich an Wfl. und
arüber beliefen, diese Rechnungen durch das Oberamt
zestellt werden müßten. Die Einkünfte der Gemeinden
der Herrschaft Ottweiler seien doch meist gering und
sonst durch Meier und Schöffen aufgestellt worden. Das
Dberamt stellte der Regierung anheim „daß Meier und
Gericht die genaue Rechnung nach einem vorgeschriebe—
nen Modell alliährlich in Ordnung stellen und zur Ab—
zör bei hiesigem fürstl. O.“A. übergebe.“
Großer Grimm hatte schon immer gegen die Einrich—
tung der „Ferme“!ö) bestanden. Wilhelm Heinrich, der
um“die Mißftände wohl wußte, hatte seinerzeit in einem
Schreiben an die Gemeinden von „einer beschwerlichen
Ferme“ geredet, um die Einwohner zu veranlassen. die
hachtung (es handelte sich um den Tabak-Debit) selbst
su übernehmen. Die hohen Preise für die durch die
Ferme verkauften Produkte standen nicht im Einklang
nit der sehr wechselnden, meist aber geringen Qualität
derselben. Der Unterschleif war daher an der Tages—
Idnung. Fortwährende Verordnungen. beispielsweise
gegen den Anbau von Tabak, trafen immer wieder auf
jartnäckigen Widerstand der Bevölkerung. Die fürst⸗
lichen Verordnungen wurden auf jede Art umgangen.
Für Angeber blühte der Weizen. Mit feiner Spürnase
waren fie immer auf der Fährte nach unkontrollierter
Ware. Hatte der Angeber zuerst nur ein Drittel des
Strafgeldes erhalten, so mußte die Regierung den Lohn
ald auf die Hälfte heraufsetzen. Jäger und Garden, in
ßemeinschaft mit allen möglichen privaten Schnüfflern,
aten sich rege um, ihre bescheidenen Einnahmen zu er—
öhen. Das Oberamt, seiner Vermittlerrolle eingedenk,
chlug daher im Sinne der Eingabe vor, daß „der Ferme
»as Verkaufsrecht vor den Fremden vorbehalten werde“,
alls nicht vorgezogen werde, bis zum Ablauf der Vachtzeit
es beim alten zu lassen.
Nicht geringer war der allgemeine Unwille gegen den
ogenannten Kreisdienst. Das nassau-⸗saarbrückische
dreiskontingent lag zu Saarbrücken und bestand aus
einer Truppe von rund 60 Mann, die der Fürst dem
keiche zur Verfügung zu halten hatte. Nicht genug
»amit, unterhielt der Fürst, der die Soldatenspielerei
»es Zeitalters mit Leidenschaftlichkeit mitmachte, noch
wei Regimenter in französischen Diensten, dazu noch
ine Schwadron Reiter. Die Dienstpflicht bei der Krets—
zompanie muß wohl 6 Jahre betragen haben; das
Iberamt schlug eine Herabsetzung vor.
Ein weiterer Beschwerdegrund waren die schier end—
osen Fronfuhren“), welche geleistet werden mußten.
ẽs fehlt auch aus früherer Zeit nicht an berechtigten
dlagen seitens der Ottweiler Bürgerschaft. So Kiegt
ins ein Gesuch der Meier und des Stadtgerichts aus
»em Jahre 1772 vor, worin besonders die Botengänge
als recht beschwerlich aufgeführt werden. Als besonders
gravirend“ meldet dieses Schreiben, daß anläßlich des
etzten Aufenthaltes der fürstlichen Hofhaltung in Ott-—
veiler „nur in einem Tag 23 (Wort fehlt) Briefe“ weg—
getragen werden mußten, und dieses einzig und allein
»om Forstamt und Kellerei, inmaßen von Oberamts
vegen wenig und durch Circular ergehen.“ Damals
vollten die Bürger die Sache nur auf den „ordonnanz—
näßigen Fuß“ gebracht haben. Auch jetzt ist keine Spur
»on Widersetzlichkeit zu merken. Es wird nämlich an—
zeführt, daß, solange der Fürst sein Hoflager in der
Herrschaft Ottweiler habe, „sie gern und willig alles
jerbeifahren wollten, hingegen aber sich nicht schuldig
ühlten. auch Fahrten ins Saarbrückische zu tun“. wenn
zie Herrschaft sich dort aufhalte. Die Ottweiler fühlten
ich hinter den Saarbrüchern und Saarwerdenern zu—
zurückgesetzt und über die Gebühr belastet. Von einer
Abstellung dieser Beschwerden erhoffte das Oberamt
eine willkommene Hebung der Stimmung.
Wir müssen uns vorstellen, daß in diesen September—
agen ein Strom von Suppliken aller Art an die Re—
zierung lief, daß die Untertanen den Augenblick ge—
zommen sahen, ihrem beschwerten Herzen Luft zu
nachen. Das Streben nach wirtschaftlicher Besserstellung
st der große Impuls. Dahinter tritt das Moment der
Freiheit noch sehr zurück. Der Fürst mag in diesen
kdagen doch hellhöriger geworden sein, wenn er auch
»ie ganze Zukunft noch im rosigen Lichte sah und von
ser werbenden Kraft der einmal in die Massen ge—
vorfenen Idee der allgemeinen Menschenrechte sicherlich
venig hielt. Die Bewegung erscheint ihm sogar so
zeringfügig, daß er mit den leichtesten Beruhigungs—
illen, wie Kanzelwort und sanftes Einreden, *) ihr zu
deibe rückt. Er nimmt auch einen Anlauf, das Volk
»n seiner rechtlichen Art zu überzeugen indem er rasch
rgend einen Fall von Untertanenschinderei persönlich
intersucht. Es ist der Fall des Bauinspektors Spitznas.
Der Sachverhalt war, wie die Akten ausweisen, fol—
zender: Anläßlich einer Parforcejagd hörte der Fürst,
zaß der genannte Spitznas zu Jägersberg einen Bauern
zu einer „Dielen-Fronfahrt“ beordert habe. Der Bauec
var aber gerade daran, seinen geernteten Hafer in die
Zcheune zu schaffen und erbat sich nur solange Zeit, bis
diese Arbeit getan sei. Dann wollte er gern fahren.
Daraufhin schickhte Spitznas den „Landreuter“ Lanq nach
o) Ruppersberg a. a. O. S. 257. Schon 1747 wird der
Kartoffelzehnte erwähnt, 1757 wurde er zum großen Zehnten
geschlagen
10) Durch Fermen (Gachtverträge) suchten die Fürsten der
tändigen Geldverlegenheit ihrer Kafsen zu steuern, dabei
vurden Einkünfte durch Zoll, Ohmgeld, Salzverkauf, Stein—
kohlen- und Alaungewinnung, Tabakverkauf usw. an Gesell⸗
schaften gegen eine große Summe verpachtet. Diese Gesell—
chaften hatten das alleinige Verkaufsrecht und Einfuhrrecht.
der Fürft verpflichtete sich, seine Polizeiorgane anzuweisen,
dem Unterschleif nachzugehen und die Schmuggler dem Gesetze
zuzuführen.
11) Vergleiche auch die nachfolgenden Eingaben. Das Ge—
ieraldekret vom 27. Januar (am Schlusse) hob sie auf. Es
jibt auch Einblick in die mannigfachen Beschwerden.
12) Ecker a. a. O. S. 82: „Der unerfahrene 20fjährige Fürst
Friedt Wilh. v. Nassau-Weiburg glaubte, daß man die Ruhe
vie derherstellen könne, wenn man Männer mit „popularer
geredsamkeit“ im Lande herumfschicke, die Menschen zu ve—
änftigen