Südwestdeutsche Heimatblättet.
RNr.]
Jetzt zu etwas anderem! Schreibe mir recht bald und
»enachrichtige mich, wie es mit Deinen Finanzgen steht.
Verberge mir nichts, sondern sage mir, ob DOu seit Deiner
Abreise von Homburg nichts weiter eingenommen und ob
Du für die Zukunft eine regelmäßige Einnahme zu er—
varten hast oder nicht. Schreibe mir ja alles genau, denn
ich muß es wissen. um meine Maßregeln darnach er—
zreifen zu können. Ungemein lieb wäre es mir, wenn
wir fremde Hilfe entbehren und von eigenen Mitteln
alles bestreiten könnten! Gebe Dir daher alle möogliche
Mühe, den Verkauf, wovon ich Dir schrieb, zustande zu
»ringen. Wenn auf diese Weise für zwei Jahre gesorgt
werden kann, so ist alles gut, denn nachher soll es an
nichts mehr sehlen. Sehe also, meine Liebe, was zu
mochen ist. An den Kindern und den Kosten für deren
Erziehung darf indessen nichts gespart werden. Die
Kinder sind jetzt mein vorzüglichster Trost und ich finde
eine außerordentliche Freude in dem Gedanken, dieselben
rach zwei Jahren in Sitten und Wissenschaften tüchtig
ortgeschritten zu sehen. Ich bitte Dich daher inständig.
Deine ganze Tätigkeit und all Dein Tun und Denken
den Kindern zuzuwenden. Beschäftige Dich weniger mit
mir und habe fortwährend sie in den Augen!“
So schrieb Wirth und einige Monate erhielt sich diese
glückliche Stimmung; allein dann sollte dies erlöschen
uind ein Uebermaß von Seelenleiden über den Gefangenen
yereinbrechen.
Neben zahlreichen Strümpfen, die Wirth im Gefängnis
zu Kaiserslautern strickte, entstand dort auch unter dem
Einfluß Herderschen Geistes sein Buch „Fragmente
zur Kulturgeschichte“ (aiserslautern J. J.
Lascher, 1836).
Eine besondere Freude machte es Wirth, als Freunde
zum dritten Jahrestag des Hambacher Festes ihm als
chrengeschenk eine goldene Uhr ins Gefängnis schickten,
die die Inschrift trug: Dir um der Wahrheit willen ver—
olgten, reinen Vaterlandsfreund J. G. A. W. Zum An—
denken mit Liebe und Verehrung von C. F. W. und A
L. . . . e am 27. Mai 1835.
Nach Verbüßung seiner Strafe wurde Wirth am
8 April 1836 zunächst nach München und dann nach
Oberhaus bei Passau gebracht, um hier noch einen
Festungsarrest abzusitzen. Als er am 12. Juni 1836 in
Freiheit gesetzt wurde, hatte er seit seiner Verhaftung
am 16. Juni 1832 vier Jahre weniger vier Tage ohne
Unterbrechung im Gefängnis zugebracht. Kurz vor Ein—
lieferung Wirths in das Gefängnis zu Kaiserslautern
hatte seine bis dahin in Homburg wohnende Familie diese
Stadt verlassen und war nach Weißenburg im
1saß übergesiedelt. Dorthin begab sich nach kürzem
Aufsenthals in Hof am 29. Dezember 1836 auch Vater
Wirth, um nach zweieinhalbjähriger Trennung Gattin
und Kinder wiederzusehen.
zie Juden sich im Besitze des Bürgerrechts befunden haben
nüssen und daß sie auch mit Grundbesitz begütert waren.
denn beides waren die Voraussetzungen, welche zur Be—
zleidung von Ehrenämtern (ecuriones) unerläßlich
varen.
Eine andere Erwähnung finden rheinische Juden in der
pätrömischen Kaiserzeit in einer Verordnung, die Kaiser
VBalentinian im Jahre 368 erließ und welche das
Verbot neu einschärfte. Synagogen — ebenso wie es bei
den Kultstätten anderer Bekenntnisse untersagt war —
nit militärischer Einquartierung zu belegen.
Dagegen lehnt Dr. Altmann als wissenschaftlich unbe—
veisbar jene Chroniküberlieferungen ab, wonach schon
unter Titus und Vespasian Juden an den Rhein gekom—
nen seien; ebenso sei es nicht angängig. aus römischen
ßrabinschriften zu Mainz und Augsburg das Vorkommen
er Juden im ersten christlichen Jahrhundert zu beweisen
Eine Reihe von Lichtbildern gaben eindrucksvolle Be—
ꝛge für die Darlegungen des Redners
Dr. Jakob Zewe: Geschichte der Gemeinden Schiff⸗
weiler. Landsweiler. Stennweiler und Welschbach.
Auf 181 Seiten schildert uns der leider zu frühe ver—
torbene Verfasser den Werdegang obiger Gemeinden und
‚„war an Hand der Geschichte von Schiffweiler. Dieser
Irt ist zwar nicht der älteste, aber doch der angesehenste
ind von jeher der größte. Kein Schloß, Burg oder Kloster
tand hier, aber schon 893 wird eine Kapelle erwähnt, die
edoch schon lange vorher bestanden haben dürfte Diesem
Umstande hat Schifsweiler seine fruhe urkundliche und
ruch später öftere Erwähnung zu verdanken, während die
inderen Orte noch lange im geschichtlichen Dunkel bleiben.
Wir haben es also mit einer wirklichen Volksgeschichte
‚u tun, die uns der Verfasser in anschaulicher Weise von
»orgeschichtlicher, über die Kelten- und Römergeit. das
Vtittelalter, bis zu unseren Tagen hin zeigt.
Das Buch enthält sodann noch Abschnitte über die Son⸗
ergeschichte der Orte Landsweiler, Stennweiler, sowie
Velschbach und zum Schluß den Verwaltungsbericht der
zürgermeisterei Stennweiler nach dem Stande vom
April 1925.
Einzelheiten aus dem Inhalt: Erklärung des Namens
Donnersberg in dem Abschnitt „Vorgeschichtliche Zeit“.
die Gewitter sollen über diesen Berg schlecht hinwegkom—
nen und ein Steinbeil fand man dori, daher der Name.
die Gewitter werden mehr von dem nach Osten liegenden
ztrietherberg aufgehalten und eine Schwalbe macht noch
zeinen Sommer. Da die 893 erwähnte Kapelle sicher schon
ange vorher bestand, halte ich die Annahme einer Donar⸗
Ipferstätte für richtiger, weil christliche Kirchen in den
ersten Zeiten auf oder in der Nähe solcher Opferstätten
zrrichtet wurden.
Die neuesten Forschungen über unsere germanischen Vor⸗
ahren geben uns ein Bild von deren hohen Kulturstufe,
zie rein äußerlich nicht der römischen ebenbürtig war. Dies
ürfte jedoch kein Grund sein, von den barbarischen Ger—
nanen zu sprechen, wie dies auf Seite 21 geschieht Solche
Vorte follten in der Geschichte rein deutscher Dörfer
zeinen Platz haben.
Bei der Fülle des Stoffes und dem geringen Umfang
es Werkes sind manche Artikel zu knapp geraten, so die
dirchengeschichte in ihrem ältesten Teil. Die interessante
zrage des Kirchenpatrons ist überhaupt nicht angeschnit—
en. Aus der Fürstenzeit gibt es eine Menge Ortslisten
nit Namen der damaligen Bewohner Gar mancher heu—
ige Nachkomme hätte gern seine Familie in diesen Listen
rüfgesucht usp. Auch erfährt man nichts über den Berg—
au zur Fürstenzeit und dergleichen mehr Die Verhand—
ungsschrift über den Begehungsgang des Leopoldsthaler
zofes vom Jahre 1686 fehlt. ebenso die Grenzbeschreibung
es gemeinschaftlichen Bannes von 1741. Das Buch weist
ine Reihe von Abbildungen auf, Karten oder Lagepläne
ehlen jedoch
Sieht man von diesen Mängeln ab so bleibt die Arbeilt
»och noch immer vortrefflich und bedeutet eine erfreuliche
zereicherung der SaurheimateGeschichtsschreihupra F
erth.
Die Juden im Rheinland zur Römerzeit.
In Trier hielt unlängst Oberrabbiner Dr. Alt—
näann einen Vortrag über „Die Juden im Rheinland
zur Römerzeit“. Als Geschichtsquellen stehen nach des
Redners Darlegungen neben mehrecen Verwaltungsanord—
rungen der römischen Obrigkeit auch archäologische
Funde einschlägiger Art zur Verfügung. So wurde ber
»en Trierer Kanalisationsarbeiten im Jahre 1901 unter
ezinem Hause am Hauptmarkt ein siebenarmiger Leuchter
zefunden. Ferner sind recht aufschlußreich viele, erkenn⸗
»ar Juden darstellende Karikaturen aus Ton. Da
oermutlich die Juden in Trier zur Römerzeit Kaufleute
waren, so nimmt Dr. Altmann an, daß möglicherweise der
Beweggrund zu der karikaturenhaften Darstellung in der
Tdatsache eines Wettbewerbes gelegen haben kann: Der
üdische Einfuhrhandel habe seinere Ton- und Glaswaren
nach dem Moselgebiet verbracht und dort gegenüber der
einheimischen Töpferindustrie umzusetzen gesucht. Ein
Gesetz von Kaiser Konstantin aus dem Jahre 321 ge—
stattete den Kölner Juden, daß sie nicht mehr zur Ueber—
nahme von Ehrenämtern in der städtischen Verwaltung
derpflichtet seien. Diese, als Vergünstigung aufzufassende
Ermächtigung galt wohl auch für Trier und beweist. daß
Verantwortlich für die Schriftleitung: Dr August Bellbruek Druck und Verlag von Gebt. Hofer A.“G. Saarbrücken.