Südwestdeutsche Heimatblätte
hre Wehrlofigkeit gegenüber Normannen und gewalt— iühren. Aber damit waren sie frei und konnten für
amen Herrschern erkannt hatten. Ja war es sogar ich arbheiten. Aus Sklaven waren Freie geworden.
äußerst schwer für die damaligen Abteien sich gegen die Nicht mehr verfügte der Herr nach Laune und Willkür
häufenden Ueberfälle zu schützen. Sie teilten daher das iber sie. Um die Bewohner an diesen höchst wichtigen
imherliegende Gebiet in Gerichtshöfe oder Curien ein. Aßkt der Freiheit zu erinnern ließ der Abt zu Prüm
Und diese Bezirke wieder in kleinere Bäönne und zine eiserne Sklavenfessel, wie sie die Bewohner dieser
Distrikte. Auf diesen Distrißsten nun bekamen die Be— Begend vorher getragen haben, in der Abteikirche an—
vohner Plätze angewiesen, auf denen sie ihre Hütten xingen. Dieses stumme Werkzeug sprach deutlich genug
bhauten, die sie instandhalten mußten. Dazu bekam jeder auf die Besucher des Gotteshaufes ein. Nach ein an
eine große Strecke Landes oder Buschwerkes zur Ur- derer Brauch zeigt darauf hin. Am Himmelsfahrtstage
harmachung angewiesen. Dies nannte man Huf oder zogen nämlich alle Pfarreien der weiten Umgegend in
zum Haus und Hof gehöriges Eigentum. Da die Saat- froßen Progessionen nach Prüm. Beim Andblick der
elder in der Nähe und um die Wohnungen lagen, teilten dlosterkirche begannen sie sogleich einen Freudentanz,
iie auch diesen die Benennung: der Ort, d'Ort, dorpt vodurch sie zugleich ihr Glaubensbekenntnis an den
und daher Dorf mit. Noch andere von eradicare, roden. hreieinigen Gott ablegten. Dann wurde ein feierlicher
ausreuten, urbar machen, Rod oder Rad. Hottesdienst gehalten und am Schlusse fiel durch eine
Die Abteien legten nun ihr Hauptaugenmerk auf An- Deffnung am Kirchengewölbe Weißenbrot (litterbrot)
zauung. Urbarmachung der Gegend und auf den vas von der Menge mit nach Hause genommen wurde.
Ackerbau. Die Gehöfner mußten geringe Naturalab- die Chronikschreiber Otlerus und Brand zu Anfang
gaben entrichten, die herrschaftlichen Ländereien, welche 2es 17. Jahrhunderts geben der Sache eine andere
zie Abteien felbst behalten, mithelfen bearbeiten, um da- Deutung Die Untertanen der Abtei, welche alle
durch mit Hilfe der Mönche in den Ackerbau eingeführt d familiam sanctam gerechnet wurden, genossen unsäg—
zu werden. Jagd und Fischfang wurde von jetzt ab den iche Vorteile und Privilegien den anderen Bewohnern
Zewohnern verboten. Sie sollten an ein seßhaftes Leben »es Reiches gegenüber, welche öffentlich zu proklamieren
zewöhnt werden. uind allgemein bekannt zu machen nachteilige Folgen
Auf jedem Gerichtshofe wohnte neben dem Pfarrer der zätte haben können, weil diefe von jedem neuen
Schultheiß. Außerdem tagte hier das Schöffengericht. Regenten erneuert werden mußten. (Abudem ist es heute
Sieben aus den besten Männern des Hofes bestellte voch üblich in dieser Gegend, daß mit Christtaag das
Schöffen, welche nach altem Brauche Recht sprachen. Der dienstjahr der Dienstboten abläuft, was nicht überall der
Schultheiß hatte keine Besoldung, sondern bewirt- Fall ist: Hierdurch wird angedeutet, daß durch den Er—
chaftete für sich die Schultheißerei-Güter, die abgabe- vser und die Erscheinung der christlichen Lehre die
jrei waren. Der Schultheiß gehörte zu damaliger Zeit Knechtschaft hier aufgehoben worden ist.
zu den Ständen des Fürstentums und wurde immer zu Nach Bormann übten die Aebte aufangs selbst das
vpichtigen Beratungen und Entscheidungen herangezogen. Richteramt aus, unter Beistand der Schöffen in diefen
Der Pfarrer erhielt ein Huf Land, wie die übrigen Ge— herichtshöfen und zwar im Früh und Spätjahr. Die
jöfner zum Bebauen, um dadurch den andern zum Bei. Feebte, welche auch 'noch Reichsfuüͤrsten waren“ wurden
spiel zu dienen. Er bekam den Novalzehnten von den Asfeitig zu sehr in Auspruch genommen, als daß sie
zu Aeckern umgeschaffenen Büschen, damit er desto iesem ihrem' Amte hätten genügen können. Zur Rechts
kätiger zur Urbarmachung mitwirke. Alles war also oflege wurden daher Geschaͤftshelfer, Siellverlreter. Ad—
darauf abgesehen, zur Urbarmachung der Gegend einen oßäten, Vögte genommen, welche gegen ein beftimmtes
esten Grund zu legen. entgelt den Abt in dieser Sache vertraten, und um ihre
Was die Gehöfner entrichten mußten, darüber schreibt Besitzungen gegen künftige Ueberfälle ficher zu stellen,
uins Cäsarius, Abt der Abtei Prüm: 1. den Zehnten von vurde ein großer Teil derselben den nun selbständig,
allem entrichten, 2. mußte jedes Gehöft eine Natural- nächtig gewordenen Grafen unter gewissen Be—
abgabe an die Abtei verabreichen, als Roggen, Hafer, zingungen als Lehen überlassen, womit das Vogtrecht
3 jede Gehöferschaft jährlich eine bestimmte Anzahl ge- zerbunden war. Diese erbauten nach Vermehrung der
mästetes Vieh abgeben, was auch mit Geld dem Fleisch- Bevölkerung weitere Wohnungen und wiesen denselben
geld abgetan werden konnte, 4. mußte jeder Gehöfner ine bestimmte Strecke Landes oder Büsche zur Urbar—
sedes Jahr zwei Rauchhühner liefern und dafür hatte machung an. Auch durfte niemand von einem Gehöfte
er sein Brand- und Nutzholz in den Büschen, welche Besitz nehmen ohne ausdrückliche Genehmigung des
der Abtei verblieben, 5. mußten sie auf dem Lande, Vogtes, woher ein vom Vogte überwiesenes Gehöft mit
velches die Abtei nicht abgetreten, sondern für sich den dazu gehörigen Ländereien eine Vogtei genannt
hauen ließ (Leerfeld) jedes Jahr 14 Tage arbeiten und vurde. So hatten die Bewohner mit dem Staäate im
eben so lange das Gras mähen. trochnen. nach Haus eigentlichen Sinne nichts mehr zu tun. A. Delges
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Zur Geschichte des Pfälzer Vormärz.
J. G. A. Wirth in der Pfalz.
Von Dr. Albert Becker.
Mit seiner am 1. Juli 1831 gegründeten „Deutschen
TDribüne“, auf deren Münchner Zeit hier nicht einge—
gangen werden soll, siedelte der bekannte Politiker aus
der Zeit des Hambacher Festes Johann Georg
August Wirth Ende 1831 von der Landeshauptstadt
rach der Rheinpfalz über. Zur Herausgabe der „Tribüme“
var eine Aktiengesellschaft gegründet worden und Wirths
Besinnungsgenosse Dr. Siebenpfeiffer, der Land—
kzoemmissär von Homburg, hatte in seinem „Westoten“
die Bewohner des Rheinkreises eingeladen,
ämtliche Aktien allein zu zeichnen; der größere Teil
venigstens wurde denn in der Tat auch in der Pfalz
abgesetzt. Dazu lockte Wirth die freiere Gesetzgebung
Rheinbayerns mit ihren noch aus frangzösischer Zeit stam—
menden „Institutionen“.
Schon am 18. Oktober 1831 hatte Wirth von
München aus eine Reise an den Rhein unter—
nommen, um an Ort und Stelle verschiedene Er—
zundigungen einzuziehen und Vorbereitungen für die
lebersiedelung zu treffen. Als Wirth von seiner acht—⸗
ägigen Pfalzreise zurückgekehrt war, brachten ihn Zen—
urschwierigkeiten schon in München ins Gefängnis. Bald
iach dem 22. November trat Wirth zum zweiten Male
zie Reise nach Speyer an. Bei seiner Ankunft in
dieser altberühmten Stadt überfiel ihn, wie er erzählt,
deim Vergleich ihres gegenwärtigen Zustandes mit dem
der alten deutschen Vergangenheit ein übergaus weh—
mütiges Gefühl: Ruhte hier nicht der große dritte Hein—
rich? War hier nicht die bürgerliche Freiheit so herrlich
entwickelt, die Macht der Stadt nicht einer fürstlichen
Jeich? Und jetzt ein einsames, verödetes Dörfchen. Durch
VBorbereitung seiner Geschäftseinrichtung wurde Wirth
einige Wochen in Speyer aufgehalten und konnte hier
chon über die „Institufionen“ des Landes und deven Ein—