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Südwestdeutsche Heimatblätter.
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Ausflucht nicht mehr stattfinden und das Lagergeld ohne
Unterschied und Ausnahme bey jedem Verkauf im Großen
entrichtet, der Contravenient aber nach mehrerer Maß—
zabe dieser Verordnung bestrafet werden.
16.) Uebrigens wollen Wir in Ansehung des Bier-—
drauens es auf die bisherige Art dabei zu verfahren
znädigst belassen, nach welcher eines jeden Brauers Kessel
richtig geeichet, fort alle Gebräude zur Abstechung des
Bieres jedesmal gehörig angezeiget und nach geschehenen
Abzug des verwilligten Abgangs die davon zu entrich—
ende Abgabe begzahlet werden solle.
17.) Endlich aber wollen Wir auch noch zur Zeit über
die in Ansehung des Brandeweins unterm 2. No—
dembris 1769 gnädigst erlassene Verordnung ferner ge—
zalten wissen. Es hat sich also ein jeder hiernach ge—
zorsamst zu achten und vor Schaden zu hüten. Damit
iber allem Unterschleif möglichst vorgebogen werde, und
ich niemand mit der Unwissenheit entschuldigen könne,
o sind hiernach nicht nur Unsere Ohmgelds-Erheber und
Ihmgelder oder Weinsticher zu instruiren und die Kiefer—
neister darüber zu verpflichten, sondern es ist auch gegen—
värtige Verordnung mittels deren gewöhnlichen Publi—
cation, jedoch ausschließlich derer durch die, mit der Crone
Frankreichs am 15. Febr. 1766 getroffene Convention im
Tausch neuerlich zu Unserer Grafschaft Saarbrücken und
Zerrschaft Ottweiler gekommenen Ortschaften, auf welche
olche annoch nicht extendirt seyn soll, allenthalben hin—
änglich zu jedermanns Wissenschaft zu bringen.
Arkundlich Unserer eigenhändigen Unterschrift und bey—
sedruckten Fürstlichen Insiegels.
Saarbrücken, den 17. Decembris 1773
—8B Fürst Ludwig z. N. S.
Ihmgeld von jeder verzapfenden Ohm ad Maas 2 Maas,
den Biersiedern die 8. Ohm, d) den Bierwirthen beim
Ohmgeld 2 Maas von der Ohm ad 24 Maas als Abgang
zassiret.
3.) Haben die beyden Weinsticher in den Städten bey
Taxirung des Weins jeder eine halbe Maas Wein und
lür einen Kreutzer Brod für ihre Bemühung von den
Wirthen zu begehren.
1.) Auf dem Land wird demselben zusammen vom
Fuder 2 fl. bey der Taxation bezahlt, die aber wieder zu
»erzehren sind.
5.) Wird denen Visitatoribus in den Städten vom Wein
ver Maas 8/9 Pfg. vom Bier per Maas 1/6 Pfg. von
»en Wirthen als Competenz entrichtet.
6.) Ein Biersieder, der im Kleinen verkauft, zahlt das
Ihmgeld.
7.) Wer die Schildgerechtigkeit bereits auf eine recht—
näßige Art an sich gebracht hat, kann in diesem Betracht
zu keiner weiteren Zahlung angehalten werden, ob er
vohl zur Zeit, als er sie agecquͤiriret, die oben aus—
geworfene Summe nicht entrichtet hat.
Die Getränke-Abgaben in der Herrschaft Ottweiler und
m Nassauischen Oberamt Harskirchen waren in fast allen
Punkten verschieden von denen in der Altgrafschaft. Die
Abgaben im Ottweilerischen gestalteten sich wiederum
erschieden je nachdem es sich um den Verbrauch bzw.
berkauf in der Stadt Ottweiler, zu Neunkirchen, in der
MNeierei Bexbach oder in den übrigen Ortschaften
jandelte.
sESchluß folgt.)
Vorstehender Getränke-Ordnung sind in Plakat-Form
rei Verzeichnisse beigegeben, mit genauen Vorschriften
)arüber, wie in der Grafschaft Saarbrücken, der Herr—
chaft Ottweiler und dem Oberamt Harskirchen (Elsaß)
die einzelnen Abgaben erfolgen sollen Wir teilen im
olgenden den für die Altgrafschaft geltenden Tarif mit:
Verzeichnis.
vie die auf allerhand Getränke gelegte und herkommliche
Abgaben in der Grafschaft Saarbrücken vor gnädigste
Herrschaft sowohl als zum Teil von Bürgerschaften und
Ddorfgemeinden zu erheben sind
In den Städten Auf dem
Saarbrück. u. St. Joh. Land
Schildgerechtigkeit 30 fl. ein für allemal 20 fl.
Vor die Kranzwirthschaft 2fl. jährlich 1fl.
Lagergeld von Wein und 2 fl vom Fuder desgl.
Essig
Lagergeld v. Bier, Birn⸗ Nichts Nichts
und Aepfelwein
Ohmgeld vom Wein Die 12. Maß nach dem
Zapfpreis in Geld desgl.
Ohmgeld v. Bier, Birn- Die 12. Maß in Geld desgl.
und Aepfelwein
uffschlaggeld 20 Alb. v. d. klein. Ohm
In beiden Städten und ad 24 Maß Nichts
zu St. Arnual
Pfennig⸗-Geld vom Wein 6Alb.v. d. klein. Ohm
ad 24 Maß desgl.
Pfennig-Geld vom Bier, 3 Alb. v d. Ohm
Birn- und Aepfelwein ad 24 Maß desgl
Fremde Weine Von der Bouteille
6 Pfg. desgl.
Anmerkungen:
1.) Ueber oben speeifieirte Abgaben gibt jeder Wirth
nn denen Städten auf einem Markttag 7 Alb. 4 Pfg. Boden—
we wofern der Markttag nicht in die Bannwein-Zeit
äällt.
2.) Wird a) den Weinhändlern aus dem Land von iedem
Fuder Wein des Jahrs 12 Maas b) den Wirthen beim
Verantworttich für die Schriftleitung. Dr August Hellbrück
Tagung des Vereins für Pfälzische Kirchengeschichte
E. V.
Der Verein für pfälzische Kirchengeschichte wurde am
5. Mai 1925 in Zweibrücken gegründet. Mit der Heraus—
zabe der ebenso alten Blätter für pfälzische Kirchen—
zeschichte hat er in der kurzen Zeit seines Bestehens schon
ẽrsprießliches geleistet. Die letzte Hauptversammlung
and am 15. Oktober 1930 in Kaiserslautern statt. Ror
ziner stattlichen Zahl von Gästen und Mitgliedern, unter
zenen der Vorsißende, Kirchenrat D. Rissch (Landau),
ruch den neuen Kirchenpräsidenten der prolesituntischen
randeskirche der Pfalz, Dr Keßler, begrüßen konate,
erstattete der Schriftleiter der Blatter, Pfarrer Biundö
Bellheim), den Tätigkeitsbericht, der von rühriger Ar—
eit im Verein und reger Teilnahme weiterer Kreise zu
agen wußte. In der Erörterung hierzu betonte »er stell—
ertretende Vorsitzende, Oberstudienrat Dr. Becker (3wei—
»rücken), die Notwendigkeit auch der Pflege kirchlicher
Bolkskunde, die unter den Grenzgebieten der Kirchen—
gjeschichte nicht fehlen dürfse und der die Blätter für
fälzische Kirchengeschichte offenstehen rerden. Im
Mittelpunkt der Tagung stand der mit lebhaftem Beifall
ufgenommene Vortrag von Oberkirchenrat DB. Mayer
Speyer) über „Die kirchlichen Almoöosenn—
zettel von Kaiserslautern am Ende des
7. Jahrhunderts“. Die an sich bescheidenen ur—
zundlichen Zeugnisse aus dem Kaiserslauterer Rfarrer—
irchiv, Anweisungen von Unterstützungsgeldern an Be—
dürftige, führen in die Zeit, da die Pfalz infolge dauern—
der Kriegsnöte eine stete Bevölkerungsverschiebung auf—
veist (etwa 16601690), und sind nicht nur ortsgeschicht⸗
ich, sondern auch für die Siedlungsgeschichte und Ge—
ellschaftsekunde wie Familiengeschichte von Bedeutung.
Die wertvollen Ausführungen verden im Druch erschei—
nen. Auf eine im, Kaiserslauterer Ortsmuseum vorge—
ehene Abteilung, die der Geschichte der pfälzischen Unon
Kaiserslautern 1818) gewidmet sein soll, weift Konder—
nator Zink (Kaiserslautern) hin. Zur nächsten Tagung
rachte Major Hassinger (Meifsenheim) sein Heimat—
tädtchen am Glan in Vorschlag.
Hruck und Verlag von Gebr Hofer A⸗G Saarbrücken