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Südwestdeutiche Heimatblärter.
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Dieses Wüstungsverzeichnis*) weist im ganzen 93 Namer
auf. Vergleicht man hiermit die Zahl der um 1800 vor—
handenen Wohnplätze, die rund 330 betrug, so ergibt sich
ein Ortschaftsverlhust (423593) von 22 Pro—
zent. Mit dieser Feststellung der verschollenen Orts—
namen hat man erst eine Basis gewonnen, um die Ver—
zdungsprozesse etwas näher betrachten zu können.
Eingegangene Ortsnamen und Wüstungs
vorgänge sind innerhalb des Saarge—
wietes nicht immer identisch. Einige Beispiele
ollen das beweisen. Im Jahre 1290 wird ein Ort
Hattweiler erwähnt, der urkundlich um 1721
Bustavsburg heißt und heute Jägersburg genannt wird.
Das heutige St. Oran führte noch in einer Urkunde
bom Jahre 1200 den Namen Eisweiler. Der Ort Mer—
kingen des Jahres 1281 ist das heutige St. Arnual
ßeckendalheim wird noch im Jahre 1338 Daylheim
genannt. Habkirchen heißt in einer Urkunde von 888
Appenricha. Ensheim hieß früher Oenesheim. Miit—
unter kommt es auch vor, daß im Saargebiet Ortsnamen
dadurch ausgegangen sind, daß die entsprechende Sied—
ung an einen anderen Ort heranwuchs und dessen Namen
übernahm. So wuchs Straßen (sKöllertal), das noch
in dem Dorfschaftsregister der Grafschaft Saarbrücken
pom Jahre 1720 erwähnt wird, später an Sellerbach
heran und nahm auch dessen Namen an. Aehnliche Er—
scheinungen liegen auch bei dem Zusammenwächsen oon
Neumünster und Ottweiler, Berna und
Bischmisheim, Hostratia und Wiebels—
kirchen, Niederweiler und St. Wendel vor.
Von dem ehemaligen Orte Hermannshausen, der
zon 1296-1478 erwähnt wird, steht nicht mit Sicherheit
iest, ob er ausgegangen ist oder in Fürstenhausen auf—
ging.
Nach Feststellung dieser Scheinwüstungen soll versucht
werden, Klarheit über die Frage zu gewinnen, ob man
den tatsächlich ausgegangenen Siedlungen auch wirklich
dörfliche Niederlassungen, wenn auch klei—
neren Ausmaßes, zugrunde legen darf. Leider sagen
die Urkunden darüber nichts Positives, und es mag
sein, daß es selbst einer eingehenden Lokalforschung
kaum gelingen wird, dieses äußerst schwierige Problem
»efriedigend zu lösen. Nimmt man auch an, daß die
ausgegangenen Ortsnamen tatsächlich dörfliche Sied—
iungen bezeichneten, dann kann man immer noch recht
wenig über die Art und den Umfang der Rückbildungs—
prozesse aussagen. Es ist doch sehr wesentlich, ob die
Wüstungsvorgänge lediglich als ein Verlassen dörflicher
Wohnstätten und eine Weiterbewirtschaftung des Feid—
baulandes von einem anderen Siedlungszentrum aus
aufzufassen sind, oder ob wir es mit einem tatsächlichen
Verwachsen von ehemaligen Feldbaugebieten und einer
Verminderung der Bevölkerung zu tun haben, Für
eine größere Anzahl saarländischer Orte steht heute schon
die Tatsache fest, daß es sich bei ihnen lediglich um die
Rückbildung ehemals dörflicher Siedlungen zu Hof—
siedlungen handelt, womit aber durchaus nicht gesagt
sein soll, daß die Rückbildung nennenswert in Erschei—
rung trat und auch zugleich das Feldland betraf. Als
solche Rückbildungen kennen wir den Altbreitenfelder
Hof. der noch im Jahre 1564 als Abenhausen erwähnt
vird; ferner den Abstäber Hof bei Kirkel-Neuhäuse!
Absteinfurth), den Geistkircher Hof bei Hassel (Fronspach
1427), den Websweiler Hof bei Jägersburg (Wol—
pensweiler 1348), den Eschweiler Hof bei Kirkel Eisch—
veiler 1212), den Freihauser Hof bei Mimbach (Freis
hausen 1291), den Grünbacher Hof bei Mimbach (Grunin
bach 1318), den Kirchheimer Hof bei Breitfurth (Kirch
heim 1664), den Nußweiler Hof bei Ommersheim (Nuß—
weiler) usw
») Anmerk. Die zur Herstellung des Wüstungsverzeichnisses he
autzten Quellen sind in folgender Abkürzung angegeben:
a) Beyer. H., Urkundenbuch, eit. Beyer
b) Jungk, A., Regesten, eit. Jungk.
e) Müller, M., Westrich, eit: Müller
d) Häberle. D, Die Wüstungen der Rheinpfalz eit
Häberle.
e) Jungk, A., Heimatkunde, eit: Jungk H.
Will man für die Rückbildungsprozesse einen Er—
zlärungsgrund suchen, so muß zunächst die zeitiche
Datierung dieser Vorgänge bekannt sein. Schon
»as Verzeichnis der eingegangenen Orte gibt Aufschluß
darüber, daß nur einer dieser Orte noch nach dem Jahr
600 Erwähnung gefunden hat. Man darf daher wohl milt
Recht annehmen, daß bis zu Beginn des 17. Jahrhunderts
zie aufgezählten Orte bereits ausgegangen waren. An—
zererseits sind die verschollenen Ortsnamen noch durch—
veg im 13 und 14 Jahrhundert nachweisbar, wie unser
Irtschaftsregister zeigt, eine Tatsache, die es gerechtfertigt
rscheinen läßt, die Rückbildungsprozesse vornehmlich in
»ie Zeit von 1400—– 1600 zu verlegen Schlüter kam
»ei der Behandlung der thüringischen Wüstungsfrage zu
inem ähnlichen Ergebnis Nach seinen Darlegungen
ingen zwischen 1350 —1550 rund 4 Prozent aller thü—
ingischen Orte innerhalb des von ihm untersuchten Ge—
ietes ein. )
Mit dieser zeitlichen Festlegung der Verödungsprozesse
saben wir auch schon ein Argument gegen die vielfach,
errschende Volksmeinung. daß vornehm
ich der 30jährige Krieg die Ursache der
zingegangenen Orte gewesen sei. Wohl hat
as Saargebiet damals derart gelitten, daß zahlreiche
Ziedlungen von Grund aus zerstäört worden sind. Aber
ille diese Verödungen waren doch nur vorübergehend, so
»aß keine dörfliche Siedlung nach dem Kriege dauern?
püst blieb Wenn somit die kriegerischen Ereignisse des
7. Jahrhunderts keine dauernde Verödung von Wohn—
lätzen im Gefolge hatten, werden auch die Kämpfe des
6. Jahrhunderts nicht als die letzten und eigentliden
Ursachen der saarländischen Wüstunaserscheinungen an—
zesehen werden dürsen.
Noch weniger kommt das Aufblühender Städte
nanerhalb des Saargebietes als Erklärungsgrund in
Frage. Zwei Faktoren fstützen diese Annahme. Einmal
saben im Saargebiet bis zum Jahre 1551 nur zwei bzw.
»rei Städte bestanden, nämlich die Doppelstadt Saar—
ȟcken-St. Johann, die 1321 Stadtrechte erlangte, und
5t. Wendel, das 1332 zur Stadt erhoben wurde. Von der
5tadt Saarbrücken wissen wir nun, daß ihr Bann
infangs den sogenannten Hahnenbann umfaßte und erst
im die Jahre 1460 und 1660 durch große Londkäuse des
Halstatter Bezirkes vergrößert wurde. Durch diese An—
zäufe waren auch die Siedlungen Breitenbach und Hab—
chied, die noch heute in Flurnamen weiter leben dem
intergange preisgegeben da die Bewohner sich nun im
zchutze der Stadtmauern niederließen und von hier aus
hr Feldland weiter bebauten. Noch geringer sind
ie direkten Wüstungserscheinungen um die Stadt
5t Wendel Wir haben hier nur den Ort Nieder.
peiler, der noch nicht einmal ausging sondern nur an
ie Stadt heranwuchs und in ihr aufging. Die von
z3chrader für Hessen herausgestellte typische Erscheinung
»aß die Bewohner der den Stödten benachbarten Orte
‚äüfig auf höhere Veranlassung und mit entsprechendem
ehördlichen Zwang genötigt wurden, die städtischen
Vohnplätze zu füllen, fehlt im Saargebiet völlig. Im
Zegenteil die Bedingungen für jene, die von auswärts
tamen und Bürger der Städte Saarbrücken-St. Johann
verden wollten, waren schwrer zu erfüllen.“) Auch die im
FJahre 1551 mit Stadtrechten bedachten Siedlungen Ott—
veiler und Homburg können als Erklärungs—
irsache mehrerer Wüstungen schon deshalb nicht ernstlich
n Frage kommen, weil damals die Wüstungsprozesse
ich schon im großen und ganzen ausgewirkt hatten Auch
»ie rein zahlenmäßige Gegenüberstellung von 4 bzw
»Stadten einerseits und 93 Wüstungen andererseits
nuß von vornherein engere Beziehungen zwischen Stadt
ind Wüstung innerhalb des Saargebietes als sehr
weifelhaft erscheinen lassen. Dazu kommt als z4weiter
vesentlicher Faktor, daß unsere Wüstungen sich keines
neans wie in Hessen um die Städte konzentrieren oder
ruch nur in deren Nähe häufiger wären Die topo—
rraphische Lage der Wüstuangen läßt so—
i) Schlüter, O, Die Siedlungen im nordöstlichen Thüringen,
Berlin 1903.
2) Vergleiche A Ruppersberg, Geschichte des Saargebietes,
zaurbrücken 1923