Full text : 3.1930/31 (0003)

er. 4

Südwestdeutsche Heimatblättet.
n den Nachbarort gegangen waren, statt sich zum Mitt—
vochbettag einzusinden, für den Widerholungsfall
»mpfindliche Leibesstrafe an.
Fürst Ludwig sein Sohn und Nachsolger, welcher von
768 -1793 regierte, war ein leidenschaftlicher Jäger. Er
sielt sich viel in Neunkirchen auf und veranstaltete in
»er Umgegend große Hetzjagden auf Hirsche und Wild—
chhweine. Besonders die letzteren wurden gepflegt, waren
n b Massen vorhanden und verursachten den Bauern
zroßen Schaden. Dies und die vielen Jagdfronden mach—
en den Fürsten äußerst unbeliebt
Im Jahre 1769 wurde die Bruderbüchse, Vorläufer
»er heutigen Knappschaftskasse, gegründet und 1788 wur—
en die leibeigenen in der Grube arbeitenden Untertanen
on den Natural- und Jagdfrohnden befreit. Von Frank—
eich schlägt die Welle der Revolution auch gegen das
zaurland und 1789 verlangen die Untertanen Aufhebung
er Leibeigenschaft. Der Fürst verstand sich jedoch nur
u kleinen Zugeständnissen und erst 1790 wurden die
jerrschaftlichen Fuhr- und Handfronden aufgehoben und
ugefagt, daß das unnötége und überflüssige Wild weg—
jesangen und weggeschossen werden solle. Doch mit Halb—
eiten war es nicht mehr getan und 1793 wurde der Fürst
sezwungen, die Leibeigenschaft usw. aufzuheben, mußte
edoch am 13. Mai 1793 vor den heranrückenden Fran—
osen flüchten und sah sein Land nicht mehr wieder.
Preußische Truppen suchten die Franzosen zurückzu—
»rängen und im November 1793 standen die Truppen
zlüchers in den Ortschaften um Neunkirchen und seine
zorpostenkette reichte von der Bildstocker Höhe bis nach
dohrbach. Doch 1794 zogen sich die Preußen zurück und
ie Franzosen richteten sich häuslich ein. Das Land unter—
tand der Befehlsgewalt der Sambre-Mosel-Armee und
ann der Armee zwischen Rhein und Mosel. Im Frieden
on Campo-Formio 1797 erhielt Frankreich das linke
heinufer. Die Herrschaft Ottweiler gehörte zum Departe—
nent Trier und in Ottweiler befand sich ein Kreis—
direktor.

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Obwohl es der größte Ort der Maierei war, stellte es
veder Maier noch Schöffen. Diese Aemter hatten protestan—
ische Einwohner aus Stennweiler, Mainzweiler und
Weischbach inne, da die katholische Religion nur geduldet
var

Der von 174141768 regierende Fürst Wilhelm Heinrich
ordnete bei seinem Regierungsantritt im ganzen Lande
eine Bevölkerungs- und Besitzstands-Aufnahme an. Die—
elbe zeigte in Schiffweiler nur ärmliche Verhältnisse
Nur ein Haus befand sich in gutem, die übrigen in
mittelmäßigem, meist aber in schlechtem Zustande Elf
Untertanen hatten nur Pferde, die anderen als Zugvieh
Ochsen. Die Passiv-Schulden sämtlicher Gemeindeinsassen
hetrugen 4217 Gulden, für die damalige Zeit eine erheb—
liche Summe. Die Hauptnahrung sollte zwar im Frucht—
hau bestehen, doch am Krämerberg waren viele Rod—
hecken verloren gegangen und die übrigen Felder trugen
sicht so viel wie man zum Brot nötig hatte. Bei guter
Bucheckerernte wurden einige Schweine gezogen. Am
Rindvieh sei nichts zu erzielen noch Nahrung davon zu
)aben, weil demselben das beste Futter weggefressen
vurde durch 1300 Stück herrschaftliche und 300 Stück
Schafe des Leopoldtaler Hofes, die das Recht hatten. den
bann zu beweiden.
Schiffweiler, Landsweiler und Stennweiler bildeten
inen gemeinfchaftlichen Bann. Das Dorf war leibeigen
und mußte Frondienste mit Hand und Gespann leisten.
ẽEs gab gemessene und ungemessene Frohn Wer vier
Ztüch Zugvieh hatte, mußte z. B. jährlich eine gemessene
Fronfuhre näch Meisenheim leisten. Zur ungemessenen
Fron gehörte die Jagdfron. Dieselbe hing von der Lust
und Laune des Ländesherrn ab und war äußerst un—
zeliebt.
Den Zehnten von allen Sommer- und Winterfeld
früchten einschließlich Raps bezog die Herrschaft, vom Ge—
würz, Hanf und Flachs die Hälfte, die andere Hälfte
Jezog der Oberpfarrer. Die gleiche Teilung erfolgte beim
dämmer- und Ferkelzgehnten.
Gegen 1750 wurde der Bergbau von den Bauern als
Tagbau betrieben, in Schiffweiler z. B. hinter dem Roth.
Sämtliche Kohlengräber wurden 1751 aufgefordert, ihre
Berechtigung nachzuweisen. Mit wenigen Ausnahmen
wuͤrden 1754 die Gruben in landesherrlichen Betrieb ge—
lommen. Die Ausbeute der Grube erfolgte vielfach durch
Steiger, mit denen Akkorde abgeschlossen wurden. Ein
solcher Steiger wird 1759 im Ort, erwähnt und, 1767 wird
der Preis fuͤr ein Fuder (30 Zentner) Steinkohlengegrüß
don Schiffweiler auf 1 Gulden 12 alb. 4 festgesetzt. Von
der Förderung wurden verkauft: 1767: 417, Fuder, 1768:
Dneder mit' einem Gesamtwert von 2523 Gulden 9 alb..
3Pifgs.
An Besoldungskohlen wurden in beiden Jahren 4t.
Fuder geliefert.
Anno 1764 hob der Fürst die Eigenschaft der Vogtei—
ind Stammgüler auf. Dieselben konnten nunmehr geteilt
ind verkauft werden. 1767 wurde der Bann zum erstenmal
»ermeffen, auf Grund der Vermessung die Steuern ge—
»rdnet und Landsweiler vom Banne abgetrennt.
Im Ländchen galt nur der Wille des Fürsten und das
Leben der Unterkanen war durch zahllose Verordnungen,
insbesondere auch die Dorfordnung von 1757 bis ins
zleinste geregelt. Diese Ordnung wurde eingeführt mit
dem ernsten Befehl, daß derselben in allen ihren Punkten
on jedermann nachgelebet werde. Man findet in dieser
Bestimmung die wunderlichsten Anordnungen. 3. B.: Da
n den Feldern der Feldschütze diejenigen nicht aushüten
zann, welche Grundbirnen, Kraut, und Rüben kochweise
solen und andere bestehlen, so soll derjenige, welcher
Fergleichen nötig hat, solches dem Feldschützen voxher
sagen, damit er auf denselben Achtung geben könne. (An⸗
nerkung 1: d. h. der Dieb sollte sich seinen eigenenWächter
bestellen. Alsdann soll nicht im Stück hin und wieder
dergleichen geholet werden, sondern an einem Ort an—
zgefaͤngen werden. Wer hierwider handelt, soll als ein
Felddleb angezeigt und bestraft werden. Auch vor leib—
icher Strafe waren die Untertanen nicht sicher. So drohte
.B. im Jahre 1742 das Oberamt in Ottweiler zwei
ungen Leuten aus Stennweiler, welche auf die Kirmes

Auf Betreiben des Ortsvorstehers Peter wird in den
Jahren 1795/96 an den Chor der seit 1635 zerfallenen
dirche ein Schiff angebaut und Weihnachten 1796 zum
ersten Male seit 1575 wieder die Messe gelesen. Dem 1798
n'Ottweiler neu errichteten Friedensgericht gehören als
Zeisitzer für den Ort an der Bürger Franz Peter und
zer Bürger Andreas Frisch Echneider).
Das Jahr 1799 brachte die Einführung des Meter—
naßes und die Einrichtung der Standesamtsregister, die
rie bekannt, im übrigen Deutschland erst 1875 eingeführt
vurden
Da die Bewohner des Rheinlandes keine Neigung
eigten, freiwillig in Frankreich aufzugehen, sollten sie
nit Gewalt dahim gebracht werden. Scharf wurden die
ßesetze gehandhabt, schwere Steuern eingezogen. Be—
onders schwer waren die Kriegskontributionen an Geld
ind auch san Lebens- und Futtermitteln. Lebens- und
zuttermittel mußten in die Magazine nach Saarbrücken,
„omburg und Zweibrücken geliefert und dvielfach Stein—
ohle naͤch Kreuüznach gefahren werden. Die Fuhrwerke
nußten die einzelnen Gemeinden stellen.
Die katholische Pfarrei, welche 1575 aufgehört hatte
u bestehen, wurde 1803 neu errichtet und, derselben
ußer der Muttergemeinde noch Stennweiler, Welschbach,
'andsweiler, Leopoldsthaler Hof und Mühle und Bild—
tock Erkershöhe zugeteilt. Der erste Pfarrer Karl Jan—
en war gebürtig aus Büdesheim (Eifel). Gegen 1800
ab es im Ort nur eine Winterschule, welche von un—
efähr 20 Kindern aus vorstehenden Orten besucht wurde.
hen Unterricht erteilten Handwerker, welche für jedes
dind 1 Batzen und Beköstigung im Umgang bei den ein—
elnen Familien erhielten. Im Jahre 1803 wurde eine
zändige Schule im heutigen Hause des Rektors Woll
ingerichtet. Der erste Lehrer war Georg Bauer.
Das Jahr 1804 brachte die förmliche Vereinigung mit
Frankreich, welche bis 1815 dauerte und auch dem Lande
ianchen Fortschritt brachte. Im Jahre 1808 wurde das
ivilgesetzbuch eingeführt und die Bänne gwecks einheit—
cher Regelung der Steuern vermessen. Rach der fran—
öfischen Niederlage bei Leipzig 1818 überschritt Blüchers
Irmee Neuiahr 1814 den Rhein und in der Nacht auf
            
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