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jedes Haus an vorstehenden Orten soll an den Grafen
ile Jahr zu St. Remigiustag geben Malter Mayer
Zaber und'an Wittum WFaß und sollen dieselben Leute
jeben jede Pfingsten 8 Sammel, wie das von alters
Zerkommen ist, oder für jeden Hammel, der einem Caß
Hdayer nicht aunehmbar scheint 1 Pfund Gelds. Item
oll'ein jedes Haus. da ein Mann in ist, der Rauch
aucht und der Eimer drüfet: geben jedes Jahr zu
Jagdrecht 3 Faß Hafer, 2 Faß Rocken, 83 Pfeny, 3
Zühner und än Wittum halb so viel. Auch sollen die
sorerwähnten Leute zu allem Jahrding, Hofding, Hof—
heller, Hofhafer, Försters Hafer, Landgeschrei, Hoch⸗
jericht, Gericht, weise und tätige Leute zu tun, zu Bann—
zesichtigung und zu anderen Sachen genanntem Grafen
»erbunden“ sein wie von alters Herkommen ist und die
-zchöffen in dem Jahrding zu Münster erwiesen.“
Zu Anfang des 136. Jahrhunderts sind die Greiffenelaus
»auernd in Geldnöten und verpfänden öfters ihren Besitz
ind Gerechtsame. So verpfändet 1507 Dietrich Greiffen—
lau und seine Ehefrau Katharina Bayer von Boppard
AMes im Dorf an Graf Johann Ludwig für 300 Gulden,
»s sei an Leuten, Frohnden, Diensten, Gebot und Verbot,
Zefällen, Gülten, Früchten, Cappen (Kapaunen), Hühner,
Bans ufw. Im' Jahre 1508 bekennen beide an Lucas
zon Nassau in Ottweiler schuldig zu sein, 120 fl. Geld,
vofür fie demselben 6 fl. Zins versprechen, und, zum
Interpfand setzen die zwei Weinfuhren (nach Briedel),
zie ihre arme Leut zu Schiffweiler jfährlich schuldig sind.
dietrich v. Greiffenclau stirbt 15068 und mit ihm er—
ischt sein Haus.
Die Herren von Fleckenstein, von Hagen und von
Löwenstein zu Randeck trugen bis 1599 nach- und mit—
ꝛinander einen Teil von Schiffweiler zum Lehen, In
rorerwähntem Jahre verkauft Löwenstein seine Gerecht—
ame dem Grafen Ludwig und das Dorf war, wie ein
Bericht sagt. nunmehr allein nassauisch.
Ueber die Größe des mittelalterlichen Dorfes liegen
Berichte nicht vor. Erst die im Jahre 1542 vom Reichs—
tag beschlossene Steuer zur Führung eines Krieges gegen
die Türken (daher Türkenschatzung genannt), von der
zie Listen erhalten sind, gibt uns darüber einen kleinen
Aufschluß. Rachstehend die Namen der Ortseinwohner:
Gräfliche Untertanen.
Sin knecht 5 kr.
desterich 15 fl.
S„ynn zwenn knecht 1 btz.
Die magt 2 kKr.
Barbelnn siemont 1fl.
Syn knecht 6kr.

Südwestdeutsche Heimalblätte:

Nr 38

rduden gerhart Wort
Zennen siemont 2 btz.
kypphanns 2 58.
Medenn Nickel btz.
zung eleßgin R.
lauß veltin u.
Waelen peter 1 btz.
zauff petgin 24 ort
der Emsser a fl
zue Nickell 4
zoffmanns eleßgin
beter Zymerman
Rorbachs hanns
Zteffann 3

Synn knecht 2 br.
zuv nicklaus witwer 2 kr.
Yullenbachers
Nickel 7 btz
Sin knecht 5 kr.
Die magt 1 kr.
Der Buttel 45 btz.
Der Zynnser 4 btz.
Synn knecht 2kr.
Die Magt 1kr.
Juitten siemont 1btz.
Der müller 2 btz.
Der kuwhiert 2 kr.
danns Brennder lUbtz.
Greiffenclausche Leute.
Der schmit 4 btz Ir magt
thomas 2 btz. Synnder hanns
zturch lude 7fbtz. Bernharts Else
Terentius 2 utz. Bastiann
dieterichs hennrich 2 oßB. Scher hanns
„cheel simont 24bB. Sorgen Diebolt
die Schneiders 24 btz. Meiger 8 biz.
Schmits Irmel 1bßz.
Sin magt 3kr.

Her Johann zu schiff—
weiler sol gebenn 25 flI.
Die Bruderschaft zu
schiffweiler 20 fl.
Danach befanden sich im Ort 29 gräfliche und 12
Breiffenelausche Untertanen: zusammen: also 141. Rechnet
nan jede Familie zu fünf Köpfen, ergibt sich ein Bevöl—
zerungsstand von etwas über 2090 Seelen. Familien—
ramen gibt es noch nicht. Erwähnenswerte Leute sind
der Meier (Verwalter), Büttel (Polizeidiener) und an
Zandwerkern Schmied, Zimmermann und Schneider.
Die gräflichen sind vermögender wie diejenigen Greiffen—
laus, was sich wohl daraus erklärt, daß die gräflichen
Leute die besseren Aecker und Wiesen hatten.
Anno 1575 führt Graf Albrecht von Ottweiler die
Reformation ein. Das ganze Dorf mit seinem Pfarrer
vird evangelisch. In der Ottweiler Kirchenrechnung
ꝛon 1611 finden sich folgende Schiffweiler Familien
amen: Rommes, Schmit, Dietrich, Luden. Wagner,
Crompel Korn und Storken. Verschiedene hatten von
»er Kirche Darlehn und zahlten dafür vier und fünf
Prozent Zinsen.

Baue hanns 5 btz.
Wyß Veckers michel 6b8.
Synn knecht 2 kr.
Wolffert 70 btz.
Lonradt 75 btz.
Hraßers Trentz 75 b8B.

Die Berbacher Revolution.

Von
Karl Franz.

Am 30. April 1849 erklärte die bayrische Regierung,
zaß sie weder die deutsche Reichsverfassung noch die
„Grundrechte des deutschen Volkes“, wie: Pressefreiheit,
Schwurgericht, Volksbewaffnung, Nationalvertretung,
Aufhebuͤng aller Ausnahmegesetze, Gleichstellung der reli—
ziösen Bekenntnisse, Versammlungs- und Vereinsfreiheit,
die durch die Frankfurter Nationalversammlung ver—
zündet wurden, anerkenne. Die überwiegende Mehrheit
der pfälzischen Beamten und über 2000 Mann Be—
satzungstruppen ven Landau und Germersheim traten
daraufhin auf die Seite des Volkes. Am 17. Mai beschloß
die Vertreterversammlung von 28 pfälzischen Kantonen
n Kaiserslautern die Lostrennung der Pfalz von Bayern
uind wählte die sogenannte „provisorische Regierung“
ine Kommission von fünf Köpfen, der auch der Be—
zründer der Frankenholzer Bergwerksgesellschaft, der
Advokat August Ferdinand Cullmann von Zweibrücken,
ehemals Vertreter des Kreises Landau im Frankfurter
Parlament, angehörte. Diese neue Regierung erließ einen
Aufruf an das Volk „für die Freiheit und Einheit des
deutschen Volkes“. Auf allgemeinen Befehl mußten die
Schmiede der Pfalz rasch Sensen als Waffen anfertigen,

die den „Freischärlern“, auch „Sensenmänner“ genannt,
ausgehändigt wurden.
Die Wellen des Aufruhrs und Umsturzes wurden auch
nn die bislang stillen Ortschaften des Westrichs getragen.
Dder Friede der schmalen Dorfgassen wurde durch das
Beschrei fanatischer Freiheitshelden jäh gestört. Wie in
illen größeren Orten, bildeten sich auch in den Berbach—
zörfern sogenannte „Freikorps“. Das Freikorps in
Mittelbexbach stand unter der Leitung von Friedrich
Franz, Sylvester Bückle, Joseph Lupp, Matthias Schirra
und Peter Malter. In Oberbexbach fungierte der De—
erteur Ludwig Stetzer als Ortskommandant. Seinem
Befehle unterstanden Jakob Schmelzer, Jakob Wagner,
Jakob Hennes und Nikolous Breit als Korporäle. Ein
damaliger Gerichtsvollzieher von Waldmohr, im Volke
zur der „glütig Haspel“ genannt, bekleidete im Auftrage
der, provisorischen Regierung das Amt eines „Kom—
nissars“. Er legte Brandschatzung auf, requirierte Fuhren
ind forderte unter Androhung schwerer Strafen die jun—
gen Leute zum Eintritt ins Freischarenheer auf. Diese
ẽkrpressungen und Zwangsmaßnahmen sprechen nicht
zafür, daß bei der Bevölkerung unserer Gegend die
            
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