Full text : 3.1930/31 (0003)

edr. 6

Südwestdeutsche Heimatblärtter

'allenden Erscheinung. daß diese französische Bauwelse
a. 20 Kilometer von der deutsch-französischen Sprach—
grenze entfernt im Saargebiet eine Insel bildet, mußte
m. E. die Familienforschung einsetzen. Denn es ist indhi
anzunehmen, daß zur Zeit der französischen Herrschasr
eine Einwanderung aus dem französischen Sprachgebiet
»on Lothringen stattgefunden hat. Jedenfalls ist es
Tdatsache, daß in Lothringen die französisch-deutsche
Zprachgrenze mit der Grenze zwischen franzosischer und
eutscher Bauweise so ziemlich zusammenfällt. daß also
üdlich von dieser Sprachgrenze die geschlossene Flach—
achbauweise mit Hohlziegeldeckung herrscht. Das Aof—
reten der französischen Bauweise im Gaun'stem E. die
einzige merkwürdige und fremde Erscheinung bei dem
ßauernhaus im Saargebiet, das sonst keine nennens—
verten Abweichungen von der großen oberdeut'cher
Zzruppe außer einigen durch lokale Verhältnisse begrüg
zeten Verschiedenheiten bietet. Schmalc und tiefe Grund—
fücke gibt es übrigens auch bei Dorfanlagen in einen
Teil der Pfalz Hier sind der Tiefe nach hinter dem
Pohnhaus Staällungen, Tenne und Bansen angeordnet.

Das Haus steht mit dem Giebel an der Straße Neben
dem Haus liegt der schmale tiefe Hof und an diesen
grenzt das Nachbarhaus mit der gleichen Anlage, also
das Einhaus mit der Reihung senkrecht anstatt pacallel
zur Straße. Diese Anlage erinnert noch eher an die
dleinbauten der römischen Einstraßensiedelungen mit
»em Gang an der Seite; da sie aber in den örtlichen
Verhältnissen begründet ist liegt auch hier kein Grund
zur Annahme eines direkten römischen Einflusses vor
Beide Abhandlungen gehen im übrigen auf konitfruk—
ive und architektonische Einzelheiten des Bauernhaufes
m Saargebiet ein, sowie auf seinen Hausrat, und zwar
»ehandelt Keuth diese Einzelheiten mehr im allgemeinen
ind unter besonderer Hexrvorhebung des Malerischen.
vährend Klein als Architekt sie sehr eingehend und
inter Beifügung von zahlreichen Abbildungen bearveitet
zat die sehr geschickt ausgewählt sind Diese Dissertation
nit ihren 89 Abbildungen ist daher für ieden, der Untenuchungen
 über das saarländische Bauernhaus anstellen
vill, unentbehrlich.

V Die saarländische Industrie
in ihrer siedlungsgeographischen Auswirkung.
(15 -18. Jahrhundert.)
Dr. Karl our·aon

Schluß)
Unter dem Grafen Karl Ludwig von Nassau-Saar—
»rüchen wurde zehn Jahre später den Glasmachern
Ztrauß, Wentzel und Kauffelt erlaubt, bei St. Niclaus
m Warndt eine Spiegelhütte und Glasmanufaktur zu er—
ichten. Die Gründungsurkunde vom 17. September 1717
»efagt u. a.: „Auf gnädigster Herrschaft Befehl und mit
dero Genehmhaltung ist mit Valentin Strauß. Johann
ßeorg Wentzei und Georg Peter Kauffelt, so bißher auf
zer Idfteiner Glaßhütte zu Clarenthal (Klarenthal bei
Wiesbaden, nicht Saarbrücken) gewesen, über Aufrichtung
iner Spiegelhütten und Glaßmanufaktur in dem Warnet
olgender accord geschlossen worden: Erstlich: Erlaubt
hnen gnädigste Herrschaft im Warnet bey St. Nielauß
uuf einem bey vorgegangener Besichtigung gut gefundenen
Platz eine Glasmanufaktur und Spiegelhütte aufzu—
üchten, auch solches in einem Erbstand zu haben,
drittens: Erlaubt ihnen gnädigste Herrschaft, daß auf
erselbe neun Glaßmacher, worunter sie Erbbeständer
nitbegriffen, zwey Schierer und zwey Schiedthauer an
»em Orth, wo die Hütte wird gebauet werden, sich wohn—
Jaft niederlassen mögen. welche von allen Lei b⸗
igenschaft, Frohndten und Besthaubt be—
reyet seynn, auch darbey das Brand-Holtz zu ihren Hauß—
Stätten ohne Entgelt zu genießen haben sollen. Fünftens:
Weil man zu Verhütung alles aus der Nachbarschaft
entstehendten Streits und Irrungen nützlich und nöthig
indet, daß die Einwohner auf der neuen Spiegelhütte
»inen Bannbezirk haben, dessen sie sich mit denen
»on Niclauß zugleich zu bedienen hätten, so solle dieser
dorf-Bannbezirk mit einem erklecklichen Zu—
'atz aus dem Warnet vergrößert werdten.
essen benderseits Inwohner sich sowohl in Eckernießung
IAls Langhalm und andere Banngerechtigkeiten zusammen
ich zu bedienen haben sollen, daneben soll einem jeden
Zzüttenmeister, derer zehn seyndt sollen drey Morgen.
uindt den übrigen deren Sechs seyndt jedem zwey Morgen
dandts zu Gärten frey ohne Landrecht davon zu geben
angewießen werden, was ihnen aber an Wiessen und
feldteern weiter angewiesen wird. davon sollen
ie sobald die Ländereyen in Stand seyn wer—
den. von jedtem Morgen so viel wie zu
larenthal Schafft geben. Auch Evyplftens so baldt
»s seyn kann,. doch wenigstens in 6 bis 8 Jahren tüchtige

Wohnungen, wo zu ihnen das Holtz vor das erste
Mahl gratis gegeben werden solle anbauen.“!) Diese
Nieberlassung wurde dem Grafen Karl Ludwig zu Ehren
Karlsbrunn benannt.
Auch die Siedlung Krughütte verdankt ihre
Bründung Idsteinischen Einwanderern. Es waren aller⸗
dings nur zZwei Kannenbäcker die sich mit ihren Fa—
milien im Jahre 1721 auf Stiftsland niederlassen durften
und dort ihr Gewerbe betrieben
In den Waldungen jenseits der Saar legten sich die
ßlashütten vornehmlich an bereits bestehende Sied—
ungen an, wie die „Jllingische Glashütte“ zu
Merchweiler und die Hütte zu Quierschied. Die
rstere muß in den letzten Jahrzehnten des, 17 Jahr⸗
sunderts gegründet worden sein Sie war keine Nassau—
zaarbrückische Hütte, da sie im Gebiet der ehemaligen
reien Reichsherrschaft Illingen lag mit der die Frei—
jerrn v. Kerpen belehnt waren. Die Hütte zu Quier—
schied ist als die letzte der Fürstlich-Nassau-Saar—
)rückischen Zeit im Jahre 1779 angelegt worden. Die
ins erhaltene Urkunde vom 7 Juli 1779 besagt, daß
unter gnädigster Genehmigung mit dem Gemeindsmann
Fohannes Frantz zu Quierschied. hiesiger Grafschaft nach—
olgenden Temporal-Glaßhütten-Bestand verabredet und
»eschlossen“ worden sei: „Wir ermeldeten Johannes
zrauütz verstattet. auf seinen eigenen, Gütern, Quier—
chieder Bannes, eine Fensterglaßhütte von zwölf
Werkstätten aus eigenen Mitteln zu erbauen, und selbige
vährend achtzehn nach einander folgenden Jahren mit
Zteinkohlen zu betreiben Drittens: Wird demselben
richt nur das zur Anlegung dieses Werkes erforderliche
ßauholz, sondern auch allfjährlich an Buchen: und
5ainbuchen Streckholz. soviel als erforderlich jedoch
richt anders, als ersteres um den laufen Preiß, letzteres
iber um Ein Gulden Zwanzig Albus per Klafter durch—
einander auf dem Stock aus denen herrschaftlichen Wal—
»ungen zugesichert. Achtens: Ist ihm erlaubet, den zur
sBlaß-Fabrication benöthigten Sand, in seinen eigenen
2dändereyen, Quierschieder Bannes mit Ausschließung
aller andern. zu graben.“) Ferner war dem Beständer
»rlaubt worden die übrigen Rohstoffe 40llfrei

15) Bestands-Brief der Karlsbrunner Glashütte vom 17 Sep—
tember 1717. Staatsarchiv Koblenz. Abt. 22, Nr. 2690
            
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