Full text : 3.1930/31 (0003)

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Scudoiuesteuische neimatblãtter
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5. Jahrg

Nummer b

Saarbruͤcken, November 1951.

Das Revolutionsjahr 1789/ 00
im nassau saarbrückischen Oberamt Ottweiler.
Nach den Akten im Stadtarchiv zu Ottweiler bearbeitet.
Von Karl Schwingel.

So war das Jahr 1789 vergangen. Jede kleine Vergün—
tigung hatten die Untertanen nur nach langwierigen
bBerhandlungen erringen können. Mit Ausnahme ver—
chiedener Weigerungen und einer langen Halsstarrigkeit
var alles im „schönsten Frieden“ abgelausen. Die Re—
zolutionsfackel jenseits der Grenzen hatte wohl ihren
Schein herüber in unsere Heimat geworfen, aber kein
ohendes Gegensignal verkündete den Revolutions⸗
männern die Verbundenheit der nassau⸗saarbrückischen
Untertanen. Der Fürst atmete auf. In einem Schreiben
hom 21. Dezember hören wir, daß Serenissimus die Tat—
ache der „glücklich beigelegten Unruhen“ durch einen
Dankgottesdienst zu feiern befehlen. Derselbe solle am
3. Januar, dem Geburtstage Ludwigs, in Stadt und
Land gehalten werden. Es sollte dabei „Gott dem Aller⸗
höchsten öffentlich gedankt, und bey dieser Gelegenheit
denen Unterthanen ihre Pflichten gegen ihren gnädigften
Landesherrn deutlich erkläret und nachdrücklich einge—
schärfet, auch zu dem Ende ein schicklicher Text erwählet
und erkläret werden.“
So geschah es auch. Kanonensalven und andere
Freudenbezeugungen drückten mit mehr oder weniger
Beräusch die allgemeine Zufriedenheit der Städte aus.
Festlich wurde der Tag begangen. Der Dichter und
Schauspieler Iffland mußte aus Anlaß „der näheren
Vereinigung des Landes mit dem Fürsten Ludwig“ ein
Theaterstück schreiben. Es teilt mit vielen Brüdern
unter den Festspielen aller Zeiten das Schicksal, daß es,
rur auf widerwilligem Pegasusritte entstanden. alle
Mängel minderwertiger Gelegenheitsdichtung aufweist,
trug aber dem braven Iffland das Ehrenbürgerrecht und
eine jährliche Pension von 300 Talern ein.
In einem herzlichen Schreiben bedankte sich der Fürst
Es lautete nach dem uns vorliegenden Schriftstück:
„So gewiß die erste Pflicht eines Regenten diejenige,
das Wohl seiner Unterthanen zu mehren und zu erhalten,
dafür aber, zu seinem ganzen einzigen, jedoch kostbaren
Lohn, nur Liebe und das Zutrauen seines Volkes zu
erndten, so gewiß war jederzeit mein gantzes Bestreben,
diese Pflicht zu erfüllen, und mein einziger Stolz blieb
mmer die Liebe und das Zutrauen meiner Unterthanen,
»esonders meiner geliebten Stadt Ottweiler.
Wie sehr meine Gemahlin zur Erfüllung dieser wesent—
lichen Regentenpflicht auch ihrerseits beyzutragen uner⸗
müdet sehye, davon giebt das gestern auf dem hiesigen
Hoftheater ganz ohne mein Vorwissen, aber zu meiner
jrößken und angenehmsten Ueberxraschung durch sie an—
gegebene und ausgeführte Nachspiel den redensten Be—
weis.
Drum so schmeichelhaft und süß aber der Beyfall und
die Liebe getreuer Unterihanen sein kann, aber so
schmerzlich muß auch Unzuͤfriedenheit und Mißdeutung
des besten Wollens und der reinsten Absicht dem Re—
genten sallen, worin er siehet, daß er als Vater von
einen Kindern zu rasch getadelt oder unrecht verstanden
vurde, ob er gleich als Vater das nämliche Herz für
seine Kinder behält, nicht zürnet, sondern mit gutem
»ffenem Herzen entgegengehet, wenn sie wiederkehren.
Ich wünsche nichts als meine geliebten Unterthanen.
desonders die gute getreue Stadt Ottweiler zu über—
zeugen, wie sehr mir und meiner Gemahlin ihr Wohl
and Zufriedenheit am Herzen liege.

Es ist billig, da meine Gemahlin so sehr die Sorge für
die Zufriedenheit meiner geliebten Unterthanen theilet.
joderzeit warmste Fürsprecherin Unglücklicher ist, und das
sorgenvolle Amt der Nenschheit mit Eifer übet, und nur
arum und um meiner selbst wiuen mein Schicli—
'al mit mir theilte, daß auch sie an dem eingzigen aber
kostbaren Lohn der Volksliebe theilnehme.
Kann ich und meine Gemahlin auf die Liebe meiner
Anterthanen und der getreuen Stadt Ottweiler zählen,
'o ist uns alles, was wir jemals gelitten haben, reich—
ich belohnet und ich will laut sagen, daß hier die Kinder
mit dem Vater und der Vater mit den Kindern einver—⸗
tanden, nur Liebe und Eintracht kennen, daß wir
reulich unter einem Volke wandeln und es für seine
Treue segnen werden.“ Ludwig F3NHVD
Am 183. Januar 1790 erhielten die Untertanen ver⸗
schiedene Forst-Bergünstigungen. Sie konnten aus den
herrschaftlichen Waldungen Reiser (keine Besenreiser)
und Späne, Strünke und Stöcke, Lese⸗ und Raffholz
erhalten. Die herrschaftlichen Pottaschfiedereien wurden
aufgehoben und die für dieselben sonst gelieferten Holz
mengen den Untertanen überlassen.
Am 27. Januar erging das umsangreiche Dekrei,
velches eine ganze Reihe von Bitten erfüllte. Es
autete:
Nachdem die Schöffen und Vorsteher sämtlicher Ge—
neinden Unserer Herrschaft Ortweiler gebeten haben, die
hnen auf ihre untertänigste Bittschrift de praesentata
22. Sept. 1789 und weiter mundliche Vorstellungen unterm
25. September, 20. November, 21. Dezember 1789 und
2. Hujus erteilte gnädigste Decreta zur besseren Ueber—
sicht in eins verfassen zu lassen, so haben Wir denselben
und diesem Gesuch gnädigst hierdurch willfahrt und ver—
villigen:
ad 1. Daß das ohnnötige und überflüssige Wildbret
durch Zeuch⸗ und andere Jagden wie bereibs geschehen
veggeschossen und weggefangen werden soll.
ad 2. und 83. Daß alle herrschaftlichen Natural—
ronden gegen ein zu zahlendes jähriiches Frongeld den
Untertanen der Meiereien Linxweiler, Werschweiler,
Dirmingen, Wiebelskirchen, Neunkirchen, Mainzweiler
und Uchtelfangen erlassen und die mit ihnen getroffene
Uebereinkunft dahin festgesetzt werden soll, daß:
4. dieselbe vom 1. Jenner des gegenwärtigen Jahres
1790 an gar keine herrschaftliche Fuͤhren und Hand—
fronden, sie mögen Namen haben, wie sie wollen, be—
onders Beifuhr des Holgzes und Kohlen zur Hofhaltung,
Beifuhr des Kangzlei- und Bedientenholzes, der Fourage,
Früchten, Baumaterialien, zu herrschaftlichen Gebäuden,
das Heumachen und Heuführen aus herrschaftlichen
Wiesen, nötige Fuhren zu Transportierung des Hof—
lagers, nichts davon ausgenommen, zu liefern schuldig,
sondern davon gänzlich befreit sein sollen.
2. zahlen die Untertanen von gedachten Meiereien vom
. Januar dieses Jahres an zur Amiskellerei Ottweiler
folgendes jährliche Frohngeld:
a) Von jedem Stück Zugvieh, Pferd oder Ochs, einen
Gulden fünfzehn Kreuzer rheinisch,
b) ein unbefpannter Gemeindsmann als Handfröhner
2 Gulden. 30 Kreuzer jährlich.
            
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