Full text : 3.1930/31 (0003)

Südwestdeutsche Heimatblätte
saarländischen Boden von Anfang an den Charakter zehalten seyn sollen, die Glaßhütten in Zeiten zu bauen
der Bodenständigkeit, woran auc oe nichts und in Stand zu siellen.“
inderte, daß die ersten Träger und Bringer der neuen ück tt ber au
Kunst keine Einheimische Miren den ede x y Su eer n 35 zud
Metzer Gegend waren es, die, wegen ihres refo e
eed aede um Niederiassung diesseits der erdehn Nhen Fiagmhersnnn maneren Vnn
Grenze bei den Saarbrücker Grafen vorstellig wurden. gen d5 ng ee enen rn
Sie hatten bereits in F— — loshringischen en — —
Baldungen die Kunst des Glasmachens ausgeilbt und be- et dueie aumine ber. Induͤstrie
er auch die nötigen Kenntnifse und Er— g IJ e
ahen Aere auf eadeschen Boden die Glas— ——— öJ e ie ieeen en tandd
nanufaktur, entwicklungsfähig zu gestalten. Dazu kam — e bnn wi dee b penn
e Ind brachten. Rur bei der Errichtung der ver— ⏑ von
zältnismätzig spät erbauten Karlsbrunner Spiegelglas— dirde wn —* Zehe e re
zütte durch Beständer der 3— Zutte ude F * e be pe eh urd
Hraf von Saarbrücken um 125-15 uarten Korn un pe o
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Blasinstrumente und Materialien dienen sollten. „Weil elb I J— id —— ot
aber die Glashütten-Beständer mit denen nöthigen Spezien d —— ersun ne ———
en — — aenansen ann in unsern Schutz, Schirm Belübdtund
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instrumenten und Materialien an Gelat und Frucht einen r * — ernedege gre *53
Vorschuß thun undt zwar an Korn 125 bis 150 Quarten., he ge — atauet schuzen
welche nach dem Markt-Preiß zu Geldt angeschlagen Dadade —3 — genn, p
verdten sollen, und an Geldt bis 1209 Gulden sage zwölf— n Neon J
„undert Gulden, welche nach und nach wie man solches Fürs andere sollen Sie, dero Erben und Nachkommen
un Bezahlung derer Handwerks- und Arbelis-Leuihe zeineswegs der Leibeigenschaft, Best-—
uch Anschaffung derer Materialien benötiget ist. ge Raubt, frohndten und dienstbarkeiten,
schlossen werdten.“) Die nahe Kulturbasis des UAnlag und Schatzung unterworfeén, sondern
reuen Industriezweiges gestattete außerdem einen stän- 'on einem und andern befreyet seyn und pleiben
digen Nachschub erfahrener Glasmacher und kapital— Drittens sollen Sie mit Ihrem Viehe den Weyd str ich
zräftiger Hüttenbeständer Waren doch die lothringischen und Eckerig in Warnet, gegen den gewöhnlichen
Zütten Merlenbach, Holzenbronn, Alte Glashütte, Kreuz- Demet, zu genügen haben.,
vald und andere bis dicht an vie saarbruückische Grenze Viertens soll Ihnen ein gewißer und besonderer
herangeschoben. 8 annbezirk angewiesen, werden, deßen Sie sich
Ein sehr wichtiger Faktor für das Aufblühen unserer Allein sowohl in Eckernießung als auch im Lang-—8
 Glasinduftrie war zweifelsbohne auch das .4a1m bedienen mögen, ohne daß Ihnen einiger Ab—
Fnterefsse, das die Gräfen von Saar- mrauch oder Nachteil von andern darinnen geschehen solle.
rüchen dem nenen Industriezweigsenzt— Fünftens diejenige Länderey so Sie auf diesem Ihrem
Jegenbrachten. „Die gewaltigen G,olsbestände vesondern Bannute Beßirike“ werdten dusstochen“ und
der herrschaftichen Dien die bhen in großen un iußbutzen sollen Sie erbe und eigenthümlüch
zgangzen ein totes Kapital waren fanden nun gu nnhaben und besitzen, und zwar ein jeder dreh Morgen
zahlende Abnehmer. Die Hüttenbeständer benötigten rey ohne Zinnß, die' übrige aber sollen Sie nil Geldt
aämlich zur Heizung ihrer Brenn- und Schmelzöfen und imd Frucht verzinnzen ais wie die zu Tlarenthat zu
zur Herstellung der Pottasche groze Mengen Klafterholz. hem Tndtee sfolche Güther, wann Sie im Sltand destelit
für das sie d nach dem — der I »rdentlich beschrieben und abgemessen werden follen
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BVB Sols 8 zalenee Seqstens ist. dunen die benöthigte Beholtziguns
gendten Jahre aber à 6 Eols“ an die Reuthammer der owohl zum Glaßmachen, als auch in Ihreu SHauß
HBrafen zu entrichten hatten. Außerdem waren die Ein— )altungen. doch alles Eichen-Holtz außbehalten. zugezünfte
 an Erbzins, die als Entgelt für das über— aßen, wie auch
assene Land jährlich der gräflichen Kasse zuflossen, recht Siebendens der zum Glaßmachen benöthigte Aschen—
zrheblich Die Karlsbrunner Beständer hatten z. B. nach 2randt in Warnet-Wald auch Sand zu' graben und
Ausweis des bereits erwähnten Bestands-Briefes an den Stein zu brechen in der Geißlauter Steingruben, doch
Grafen Karl Ludwig zu Nassau-Saarbrücken jährlich Wndah ein V 5 der herrschaftl. Glaßhütte 7*
100 Taler zu zahlen. „Von der Zeit an, da die Hütte achteilig noch hinderlich, hingegen aber auch niemandt
vird getrieben werden, jährlich zu einem Erbzinnß der 8 sey solle, Ihnen daran Abbruch oder
zjuartaliter zu bezahlen, geben Einhunderit S„chadten zu thun.
Thaler“ Auch die Besitzer der Lauterbacher Glas— *
hülte waren durch ihren Vestands⸗Vrief vom 11. Fe⸗ — — ie iahhütnedesto deßzer er
bruar 1707 verpflichtet, dem Grafen Ludwig Craft Zu Sümm ichmn one eren e
stassau-Saarbrücken einen festen Erbzins zu zahlen. die auch eipaß ahanBu Fu nuterh ege sne
„Zwölftens haben Sie Beständer zusagt und versprochen. ——— M
d * gelt anweißen und das übrige benöthigte
unß zu einem Erbzinnß jährlich und jedes Jahr beson— Bauholtz in billigen Preiß abfolgen zu laßen gud. ver—
ders zu unserer Rentherey zu zahlen 180 Guldten vistige? dõ F gnd. ver⸗
Bttz. und solche quartaliter mit 45 Guldten zu entrichten. e
ind das erste Quartal ohne Fehl auf Ostern daß necht Drevzehndens von allem, was daselbsten verkauft und
zünftigen Siebenzehnhundert und achtens Jahrs zu uß dem Land getragen wird, außgenommen das
ahlen, und, abzustatten, alles bey Verpfändung Jhrer 8145ß so hiervon befreyet feyn solle, den
haab und Güther, zu dem Ende Sie dann schuldig und zoll und das Creutzergeldt, gleich andern Unter—
hanen zu unserer Saltzkammer gehaälten und verbundten
eyn.“
Die beiden übrigen Industriezweige, die Kohlenewinnung
 und die Eisenverhüttung, werden
chon ungefähr zwei Jahrhunderte früher urkundlich er—
            
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